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Die Nachteile beim Auto-Verkauf an einen Händler


Ratgeber
Die Nachteile beim Auto-Verkauf an einen Händler

th (CF)

Aktualisiert am 26.03.2012Lesedauer: 2 Min.
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Wenn Sie Ihr eigenes Auto verkaufen möchten, dann stehen zahlreiche professionelle Händler zur Auswahl. Der größte Nachteil hierbei ist, dass ein relativ niedriger Verkaufspreis erzielt wird. Wer sich mit einem Verkauf nicht lange aufhalten möchte, muss auch Abstriche mit einplanen.

Der Verkauf an einen Händler

Ein Geschäft mit einem gewerblichen Händler bringt den Vorteil mit sich, dass Sie sich, anders als beim privaten Autoverkauf, um nichts kümmern müssen: Keine Inserate, keine kleinen Reparaturen, keine Besuche von Kaufinteressenten inklusive Probefahrten. Einige Nachteile gibt es aber auch: Der entscheidende Faktor ist für viele Menschen der Preis. Der Profi wird das Auto weiterverkaufen und dabei Gewinn daraus schlagen wollen, dementsprechend muss er den Preis, den er zu zahlen bereit ist, recht niedrig ansetzen. Auch kleine Reparaturen und Inserate und andere Vorbereitungen für den Weiterverkauf muss er bedenken und von dem abziehen, was er Ihnen anbieten kann. Lassen Sie sich aber trotzdem nicht übervorteilen: Informieren Sie sich vorher darüber, was Ihr altes Auto noch Wert ist.

Im Vorfeld informieren

Eine gute Hilfestellung bietet die so genannte „Schwacke-Liste“. Hier können Sie einen ungefähren Wert des aktuellen Fahrzeugmodells herauslesen. Weiterhin wird es Ihnen helfen, wenn Sie sich einen Überblick bei den Händlern verschaffen. Lassen Sie sich nicht auf das erstbeste Angebot ein, sondern versuchen Sie, mehrere Preisangebote einzuholen. Nur durch einen gesunden Überblick wird es Ihnen gelingen, einen halbwegs vernünftigen Wert zu erzielen. Achten Sie außerdem immer auf die Seriosität des Anbieters. Nur wer Ihnen einen schriftlichen Kaufvertrag anbietet, sollte überhaupt in Betracht kommen. Ein letzter Tipp: Geben Sie auf keine Fall den Fahrzeugschein aus der Hand, ehe Sie das Geld für Ihr Auto nicht haben. Wenn der Händler zahlungsunfähig ist, gilt er, wenn die Papiere in seinem Besitz sind, nämlich trotzdem als Eigentümer des Fahrzeugs.

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