05.09.2013, 09:06 Uhr | mk (CF)
Obwohl das Internet klar auf dem Vormarsch ist, erscheinen noch immer viele Autoanzeigen in Tageszeitungen. Kryptische Abkürzungen stehen dabei an der Tagesordnung, kostet doch jeder Anschlag in der Regel bares Geld.
Damit Sie die entsprechende Anzeige richtig deuten können, sollten Sie sich mit den gängigsten Abkürzungen vertraut machen. Unabhängig davon sollten Sie sich im Nachgang stets eine vollständige Verkaufsbeschreibung aushändigen lassen, um Missverständnisse zu vermeiden. Im Kaufvertrag sollte freilich nicht abgekürzt werden – das birgt einen Interpretationsspielraum, der die Transaktion im Extremfall gänzlich unwirksam machen kann.
Der Allradantrieb des Geländewagens wird mit „4WD“ bezeichnet. Das Kürzel „2/3“ beschreibt dagegen eine Rücksitzbank, die asymmetrisch umklappbar ist. Während „ABS“ („Anti-Blockier-System“) mittlerweile den meisten KFZ-Haltern geläufig sein sollte, kommen bei „ABE“ nur Fragezeichen auf: Dieses Kürzel steht für „Allgemeine Betriebserlaubnis“. Ist von „A/C“ die Rede, dann verfügt das Fahrzeug über ein Klimaanlage. „APS“ steht derweil für ein „Acoustic Parking System“, die umgangssprachlich als „Pieper“ bezeichnete Einparkhilfe. Ist in der Autoanzeige dann noch von „Asp. beh.“ die Rede, so lassen sich die Außenspiegel in der kalten Jahreszeit beheizen. Die Abkürzung „BC“ stellt einen Bordcomputer, „ACC“ dagegen einen Tempomat in Aussicht.
Das Baujahr des Fahrzeugs kürzt der Verkäufer häufig mit „Bj.“ ab. Ist irgendwo die Abkürzung „def.“ zu lesen, sollten Sie hellhörig werden: Hierbei ist von einem defekten Teil die Rede. Auch ein „ATM“ (ein „Austauschmotor“) könnte zu Komplikationen führen. Wenn dann noch „gen.-üb.“ angegeben wird, wurde der Gebrauchtwagen womöglich in einem größeren Umfang generalüberholt.
Richtig kompliziert wird es bei Sonderausstattungsmerkmalen wie Leichtmetallrädern („LM“), Multi-Info-Displays („MID“) oder elektronischen Fahrstabilitätssystemen („ESP“). Ist ein Navigationssystem verbaut, ist in der Autoanzeige dagegen ganz simpel vom „Navi“ die Rede. Die Abkürzung „NP“ („Neupreis“) ist wohlgemerkt nicht mit „NR“ („Nichtraucher-Fahrzeug“) zu verwechseln. (Autoanzeige: Welche Informationen darin stehen sollten)
05.09.2013, 09:06 Uhr | mk (CF)
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