09.09.2013, 09:18 Uhr | tw (CF)
Eine Leasingübernahme kann unter bestimmten Voraussetzungen besonders günstig ausfallen. Dabei übernehmen Sie den bereits laufenden Leasingvertrag und das dazugehörige Fahrzeug vom Vorbesitzer. Der Vorteil: Fortan müssen Sie nur die monatlichen Raten begleichen – die Anzahlung hat bereits der Vorbesitzer geleistet.
In der Regel beträgt eine Anzahlung bei Abschluss eines Leasingvertrags etwa 20 Prozent des Fahrzeugkaufpreises. Natürlich haben Sie den Nachteil, dass Sie das jeweilige Fahrzeug nicht mehr individuell konfigurieren können. Umgekehrt kommen Sie so besonders günstig und langfristig liquiditätsschonend an einen fahrbaren Untersatz. Die klassische Leasingübernahme ist in fünf Schritte einzuteilen:
Zunächst erfolgt natürlich die Kontaktaufnahme zwischen Ihnen und der Person, die ihren bestehenden Vertrag loswerden möchte. Solche Ablösewilligen finden Sie in entsprechenden Online-Börsen, aber auch im Anzeigenteil der Tageszeitung. Im nächsten Schritt fragen Sie bei der jeweiligen Leasingbank die Übernahme an. Dabei übermitteln Sie Ihre persönlichen Daten, damit die Bank eine Bonitätsprüfung durchführen kann. (Wie Sie ein günstiges Leasingangebot finden)
Sofern keine Schufa-Negativfaktoren vorliegen, dürfen Sie die Anschrift Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle mitteilen. Die Leasingbank sendet anschließend den Kfz-Brief des Fahrzeugs ein, damit die Ummeldung des Fahrzeugs durchgeführt werden kann. Nun steht der Leasingübernahme nichts mehr im Weg: Der Vertrag läuft ab jetzt auf Sie – jetzt müssen Sie mit dem Vorbesitzer die Übergabe des Fahrzeugs vereinbaren. Von großer Bedeutung ist das Festhalten des aktuellen Fahrzeugzustands.
Bedenken Sie, dass Sie am Ende des Leasingvertrags für alle Mängel, die über die gewöhnliche Nutzung des Fahrzeugs hinausgehen, auf eigene Rechnung geradestehen müssen. Im Hinblick darauf lohnt sich die Investition in ein professionelles Zustandsprotokoll, das von einem Kfz-Sachverständigen angefertigt wird. Jetzt haben Sie es fast geschafft: Das übergebene Fahrzeug muss nur noch an Ihrem Wohnsitz angemeldet werden. Der ehemalige Leasingnehmer benötigt im Zuge dessen eine Ummeldungsbestätigung für seine Versicherung. (Leasing ohne Schufa: Vorteile und Risiken)
09.09.2013, 09:18 Uhr | tw (CF)
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