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Wer übernimmt Inspektion und Reparaturen beim Leasing?


Ratgeber
Wer übernimmt Inspektion und Reparaturen beim Leasing?

df (CF)

Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 1 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Grundsätzlich können die Rahmenbedingungen für die Übernahme von Inspektionskosten von jedem Leasing-Anbieter individuell festgelegt werden. Für gewöhnlich werden jedoch Inspektionsaufwendungen, die innerhalb der Laufzeit des Leasingvertrags angefallen sind, vom Leasinggeber übernommen.

Regelmäßige Wartung verhindert Kosten im Nachgang

Natürlich ist eine regelmäßige Wartung des geleasten Fahrzeugs genauso wie bei einem auf herkömmlichem Wege erworbenen Auto von größter Wichtigkeit. Verpassen Sie die vom Hersteller festgelegten Wartungs- und Inspektionstermine, könnten sich mit der Zeit Schäden einstellen. Zwar ist dies gerade bei Neuwagen eher unwahrscheinlich, aber doch möglich. Schäden, die durch unterlassene oder nicht fachgerecht durchgeführte Wartungsarbeiten entstehen, werden dem Leasingnehmer bei der Rückgabe des Fahrzeugs in Rechnung gestellt. (Totalschaden beim geleasten Auto: Das kann teuer werden)

Was ist unter "nicht fachgerecht" zu verstehen?

„Nicht fachgerecht“ wäre in diesem Zusammenhang beispielsweise eine Reparatur in Eigenregie oder eine nachweislich falsch durchgeführte Maßnahme. Unter diesem Gesichtspunkt ist es daher besonders wichtig, die im Bordhandbuch aufgeführten Wartungsintervalle einzuhalten und nur zu versierten Werkstätten zu fahren. Teilweise geht mit einem Leasingvertrag auch eine Werkstattbindung einher, die Sie beachten müssen.

Belege unbedingt aufheben

Die durchgeführte Inspektion/Wartung ist von der jeweiligen Werkstatt im Checkheft des Fahrzeugs festzuhalten. Dieses händigen Sie am Ende der Leasing-Laufzeit zusammen mit den entsprechenden Rechnungsbelegen an den Leasinggeber aus. Dieser wird das Fahrzeug im nächsten Schritt gründlich überprüfen. Treten dabei Schäden zutage, die nicht auf Anhieb der „normalen Benutzung“ des Fahrzeugs zuzuordnen sind, wäre im Nachgang zu klären, ob diese mit eventuell nicht eingehaltenen oder zu spät eingehaltenen Wartungen in Verbindung stehen. (Übergabeprotokoll: Wichtig für Leasingnehmer und -geber)

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