01.03.2012, 09:37 Uhr | df (CF)
In Zusammenhang mit Leasingverträgen ist immer wieder von einer sogenannten Werkstattbindung die Rede. Damit ist die Vorgabe gemeint, das Fahrzeug im Falle eines Defekts und/oder der regelmäßigen Wartungen und Inspektionen nur bei bestimmten vorab benannten Werkstattbetrieben untersuchen zu lassen.
Ein solches Vorgehen, das vor allem von den Autobanken der großen Marken sowie größeren Autohäusern bevorzugt wird, hat einen wirtschaftlichen Hintergrund: Die Leasingtochter einer Marke X hat ein berechtigtes Interesse daran, den Leasingnehmer mit seinem Fahrzeug ausschließlich in die zumeist relativ teure hauseigene Werkstatt fahren zu lassen – auf diese Weise bleibt auch dieser Umsatz in der eigenen Firmenfamilie. In den Leasingverträgen ist eine solche Werkstattbindung häufig ein wesentlicher Vertragsbestandteil, um die Hersteller-Gewährleistung aufrechtzuerhalten. (Fahrzeugmängel beim Leasing geltend machen)
Tatsächlich heißt das für den Kunden, dass er sich an nur diese eine Werkstatt wenden darf, da ansonsten der Leasingvertrag erlöschen kann. Das kann finanziell deshalb besonders bitter sein, weil der Versicherer gegebenenfalls Abzüge bei den Werkstattrechnungen vornehmen kann.
keine gültigen Elemente gefunden!Mittlerweile haben verschiedene Gerichte entschieden, dass die Leasinggeber den Werkstattzwang nicht durch Restriktionen durchsetzen können: Sofern das Leasingfahrzeug mit Original-Teilen in einer freien Werkstatt behandelt wurde, darf damit kein Garantieverlust einhergehen. Diese Auflage umgehen die Leasinganbieter jedoch zunehmend durch Kombitarife. Unter dem Strich ändert sich für den Leasingnehmer leider nichts: Sofern ein solcher Kombi-Tarif abgeschlossen wird, muss er noch immer einen „autorisierten Werkstatt-Partner“ ansteuern.
In den Kombitarifen ist oft von „Werkstatt-Routing", von "Flatrate" und "all inclusive" die Rede. Die Realität sieht hier meist anders aus: Oft ist es so, dass Pauschalen für Inspektionen, Reparaturen und Reifenwechsel angesetzt werden. Und diese sind im Normalfall hoch genug angesetzt, dass der Leasinggeber hier nicht draufzahlen muss. (Wer übernimmt Inspektion und Reparaturen beim Leasing?)
01.03.2012, 09:37 Uhr | df (CF)
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