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Leasing-Fahrzeug: Inspektion in freier Werkstatt erlaubt?


Achtung beim Leasingauto
So umgehen Sie die Werkstattfalle

Von t-online, mab

Aktualisiert am 04.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Radwechsel in der Werkstatt: Kunden dürfen darauf vertrauen, dass die Radmuttern nach 50 Kilometern Fahrt fest sitzen.Vergrößern des BildesAb in die Werkstatt: In der Regel hat der Leasingnehmer nicht die freie Wahl. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)
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Was passiert, wenn das Leasingauto zur Werkstatt muss? Und welche Werkstatt darf das Auto überhaupt reparieren? Alles Wichtige im Überblick.

Beim Leasing eines Fahrzeugs ist der Leasingnehmer für die regelmäßige Wartung und Inspektion des Fahrzeugs verantwortlich. Auch die Kosten dafür trägt der Leasingnehmer. Doch was ist dabei zu beachten, welche Tipps sind hilfreich? Und welche Bedingungen gelten für die Wartung?

Meist besteht eine Werkstattbindung

In Leasingverträgen sind oft bestimmte Bedingungen für die Wartung festgelegt. In der Regel besteht eine Bindung an eine bestimmte Werkstatt und es gibt vorgeschriebene Wartungsintervalle.

Der einfache Grund: Während der Vertragslaufzeit besitzt weiterhin der Leasinggeber das Auto (anders als beim Kauf). Er hat ein Interesse daran, dass das Auto gut gepflegt ist, um es später in gutem Zustand an den nächsten Kunden zu übergeben.

Der Leasingnehmer ist lediglich der Fahrzeughalter. Daher sollte er unbedingt die vorgeschriebenen Wartungen rechtzeitig im vereinbarten durchführen lassen und sie im Scheckheft dokumentieren. Wird die Wartung vernachlässigt, kann es passieren, dass Leasingnehmer bei der Rückgabe des Fahrzeugs für Folgeschäden haften müssen.

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(Quelle: IMAGO/Miguel Partido)

Auch freie Werkstätten sind möglich

Einige Leasinggesellschaften akzeptieren Reparaturen in freien und günstigeren Werkstätten. Sprechen Sie mit Ihrem Leasinggeber und lassen Sie sich eine schriftliche Genehmigung geben, da er als Fahrzeugeigentümer das letzte Wort hat.

Was Sie bei Reparaturen beachten sollten

Wenn Ihr Auto eine Panne oder einen Unfall hat, wenden Sie sich sofort an Ihren Autohändler. Er ist für die Reparatur zuständig, nicht der Leasinggeber. Bei einem selbstverschuldeten Unfall werden die Kosten von Ihrer Kaskoversicherung übernommen. Diese Checkliste hilft dabei:

  • Schließen Sie eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung ab.
  • Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob ein Full-Service-Paket enthalten ist. Dabei werden häufig werden alle anfallenden Kosten für Wartung, Inspektionen, Haupt- und Abgasuntersuchung übernommen. Allerdings ist diese Variante in der Regel teurer als ein normaler Leasingvertrag, bei dem sich der Leasingnehmer um alles selbst kümmern muss.
  • Bei einer vom Händler vorgeschriebenen Werkstattbindung sollten alle Inspektionen und Reparaturen von dieser Werkstatt durchgeführt werden.

Und noch ein Tipp: Lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht selbst reparieren. Denn wenn die Art der Reparatur nicht den Vorstellungen des Leasinggebers entspricht, können zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.

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