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Übergabeprotokoll: Wichtig beim Leasing


Leasingvertrag
Übergabeprotokoll: Wichtig für Leasingnehmer und -geber

ak (CF)

21.12.2011Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Ein Übergabeprotokoll ist im Zuge der Abwicklung eines Leasingvertrags nicht minder wichtig als bei einem herkömmlichen Kauf von privat oder von einem Händler. Ein ausführlich geführtes Protokoll gewährt beiden Seiten vor allem Rechtssicherheit bei der späteren Fahrzeugrückgabe.

Protokoll dient der Beweissicherung

Für den Leasinggeber ist das Übergabeprotokoll ein wichtiges Beweismittel über den Zustand des Leasingfahrzeugs bei der Übergabe. Gibt der Leasingnehmer dieses Fahrzeug Monate oder womöglich Jahre später zurück, lassen sich neu hinzugekommene Schäden schnell vom Ursprungszustand abgrenzen. Die Frage, ob diese Schäden durch eine normale Nutzung oder beispielsweise durch eine unterlassene Wartung entstanden sind, ist dann im nächsten Schritt abzuhandeln. Schäden, die nachweislich nicht unter den normalen Verschleiß beziehungsweise die normale Nutzung fallen und nicht im Übergabeprotokoll verzeichnet wurden, sind in der Regel auf Rechnung des Leasingnehmers zu beheben. (Gibt es eine Werkstattbindung beim Leasing?)

Einwände schriftlich festhalten

Gleichzeitig dient das Übergabeprotokoll natürlich auch dem Leasingnehmer als Beweissicherung. Grundsätzlich hat der Leasingnehmer das Recht, das vom Leasinggeber angefertigte Übergabeprotokoll nicht zu unterschreiben. Der Signatur steht allerdings de facto nichts im Wege, da die protokollierten Mängel damit nicht automatisch anerkannt werden. Allerdings ist herauszustellen, dass sich die grundlegende Beweiskraft eines solchen Protokolls durch die Unterschrift des Leasingnehmers erhöht.

Sollte der Leasingnehmer beispielsweise bei einer bestimmten Position anderer Meinung sein als der Leasinggeber, sind die Einwände verständlich und ausführlich im Rahmen des Protokolls festzuhalten. Bedenken Sie dabei, dass etwaige Streitigkeiten über die Übernahme entstandener Schäden erst Jahre später entfachen können – nur selten kann man sich dann noch an die Abmachungen bei der Übergabe erinnern. Sorgen Sie daher mit einer ausreichenden Gedächtnisstütze vor. (Wer übernimmt Inspektion und Reparaturen beim Leasing?)

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