Startseite
Sie sind hier: Home > Ratgeber > Auto > Autokauf >

Übergabeprotokoll: Wichtig beim Leasing

...

Leasing-Auto

Übergabeprotokoll: Wichtig für Leasingnehmer und -geber

21.12.2011, 16:56 Uhr | ak (CF)

Ein Übergabeprotokoll ist im Zuge der Abwicklung eines Leasingvertrags nicht minder wichtig als bei einem herkömmlichen Kauf von privat oder von einem Händler. Ein ausführlich geführtes Protokoll gewährt beiden Seiten vor allem Rechtssicherheit bei der späteren Fahrzeugrückgabe.

Protokoll dient der Beweissicherung

Für den Leasinggeber ist das Übergabeprotokoll ein wichtiges Beweismittel über den Zustand des Leasingfahrzeugs bei der Übergabe. Gibt der Leasingnehmer dieses Fahrzeug Monate oder womöglich Jahre später zurück, lassen sich neu hinzugekommene Schäden schnell vom Ursprungszustand abgrenzen. Die Frage, ob diese Schäden durch eine normale Nutzung oder beispielsweise durch eine unterlassene Wartung entstanden sind, ist dann im nächsten Schritt abzuhandeln. Schäden, die nachweislich nicht unter den normalen Verschleiß beziehungsweise die normale Nutzung fallen und nicht im Übergabeprotokoll verzeichnet wurden, sind in der Regel auf Rechnung des Leasingnehmers zu beheben. (Gibt es eine Werkstattbindung beim Leasing?)

Einwände schriftlich festhalten

Gleichzeitig dient das Übergabeprotokoll natürlich auch dem Leasingnehmer als Beweissicherung. Grundsätzlich hat der Leasingnehmer das Recht, das vom Leasinggeber angefertigte Übergabeprotokoll nicht zu unterschreiben. Der Signatur steht allerdings de facto nichts im Wege, da die protokollierten Mängel damit nicht automatisch anerkannt werden. Allerdings ist herauszustellen, dass sich die grundlegende Beweiskraft eines solchen Protokolls durch die Unterschrift des Leasingnehmers erhöht.

Autokosten: Das sollten Sie beachten

Sollte der Leasingnehmer beispielsweise bei einer bestimmten Position anderer Meinung sein als der Leasinggeber, sind die Einwände verständlich und ausführlich im Rahmen des Protokolls festzuhalten. Bedenken Sie dabei, dass etwaige Streitigkeiten über die Übernahme entstandener Schäden erst Jahre später entfachen können – nur selten kann man sich dann noch an die Abmachungen bei der Übergabe erinnern. Sorgen Sie daher mit einer ausreichenden Gedächtnisstütze vor. (Wer übernimmt Inspektion und Reparaturen beim Leasing?)

21.12.2011, 16:56 Uhr | ak (CF)

Liebe Leser, bitte melden Sie sich an, um diesen Artikel kommentieren zu können. Mehr Informationen.

Kommentare

0

Diesen Artikel...

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus. Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Artikel versenden

Empfänger

Absender

Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
Auto 
Von Kauf bis Tanken: Alles rund um Auto und Motorrad

Hier finden Sie Tipps und Hilfe zu den wichtigsten Themen. mehr

Bußgeldkatalog 
Das kosten die Verstöße gegen Verkehrsregeln

Bußgeldrechner: Welche Verstöße kosten wie viel Bußgeld? mehr


Fotoshows
Shopping
Shopping 
Schrei vor Glück: Schuhe, Mode u.v.m. von Topmarken

Jetzt die neuen Kollektionen bei zalando.de entdecken - Versand gratis. zum Zalando-Special

Shopping 
Schneller surfen und telefo- nieren mit dem Testsieger

Call & Surf: Internet-Flat und Festnetz-Flat. Jetzt 10% sparen! von Telekom

Shopping 
Tintenpatronen jetzt auf Rechnung kaufen

Mit Tiefpreisgarantie: Patronen für Canon-Drucker bereits ab 1,97 €. bei druckerzubehoer.de

tchibo.deOTTObonprix.deZalandoBAURCECILCONRADWeltbild.deDouglas
Unsere Ratgeber-Themen von A bis Z

Anzeige