29.03.2012, 08:27 Uhr | cw (CF)
Die Versicherungsfrage ist im Zuge eines Autoleasingvertrags sehr eindeutig geregelt: Der Leasingnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Leasingsache (das Fahrzeug) in einer "angemessenen Form" gegen Beschädigungen und Diebstahl abgesichert wird.
Was genau unter „angemessener Form“ zu verstehen ist, regelt der Leasinggeber in der Regel ganz konkret im Rahmen des Leasingvertrags. Im Zuge dessen wird stets darauf hingewiesen, dass eine herkömmliche Haftpflichtversicherung zur Erfüllung dieser Voraussetzung nicht ausreicht. Für gewöhnlich muss mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Vollkasko ist dagegen nicht Pflicht, wird aber von den Leasingnehmern dennoch häufig abgeschlossen, um im Falle eines Totalschadens finanziell abgesichert zu sein. (Grundsätze des Leasing: Was Sie beachten sollten)
Die Versicherungspflicht ist einfach begründet: Der Leasinggeber bleibt in der Vertragslaufzeit der Eigentümer der Leasingsache. Wird diese beschädigt, müsste der Leasingnehmer dafür aufkommen. Was bei einem einfachen Steinschlag noch keine Probleme darstellt, könnte bei einem Totalschaden häufig einen Zahlungsausfall durch den Leasingnehmer zufolge haben. Um sich von vornherein dagegen abzusichern, verlangt der Leasinggeber eben jene Versicherungen – somit weiß er, dass er sich im Ernstfall stets auf die Auszahlung der jeweiligen Police verlassen kann. Die Kosten der Police tragen Sie in der Regel persönlich. Dafür können Sie aber auch nach Belieben eine idealerweise preiswerte Versicherung auswählen. Hin und wieder gibt es auch Kombipaket-Leasingangebote, bei denen eine Teil- oder Vollkaskoversicherung bereits im Leasingpreis inbegriffen ist.
keine gültigen Elemente gefunden!Im Kleingedruckten des Vertrags steht häufig, dass Sie sämtliche Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung an den Leasinggeber abtreten. Damit will die Gesellschaft sichergehen, dass sie auch ohne Ihre Mitarbeit an das Geld kommt. Neben der klassischen Kfz-Versicherung ist auch die sogenannte GAP-Versicherung von großer Bedeutung: Erleidet das Fahrzeug einen Totalschaden oder wird es gestohlen, bleiben Sie ohne GAP-Versicherung nicht selten auf der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert sitzen. Bei Fahrzeugen der oberen Mittel- sowie Oberklasse geht dieser Betrag schnell in die Tausende. (Eine GAP-Deckung kann beim Leasing sinnvoll sein)
29.03.2012, 08:27 Uhr | cw (CF)
Top Partner
Diesen Artikel...
Mit diesem Clip ist das Mädchen ein kleiner Star im Internet. zum Video
Beim "Fighters' Run"-Wettbewerb kämpft sich eine Teilnehmerin durch Dreckswasser. mehr
Erkunden Sie die neue T-Online.de und gewinnen Sie einen von 20 Tolino Shine eReader! mehr
Hier finden Sie Tipps und Hilfe zu den wichtigsten Themen. mehr
Bußgeldrechner: Welche Verstöße kosten wie viel Bußgeld? mehr
Jetzt für Neukunden 57% reduziert: 6 Fl. + 2 Gl. für nur 29,70 €. Versandfrei bei Reichsgraf von Ingelheim.
Tipps zum Visum, Gesundheitswesen und Umzug. Zur Fotoshow
Wir stellen verschiedene alternative Heilmethoden vor. Zur Fotoshow
Wir verraten Ihnen in unserer Fotoshow Wissenswertes rund ums Thema Gartenhecken. Zur Fotoshow
Lesen Sie in unserer Fotoshow, wie Nahrungsmittelunverträglichkeiten erkannt und behandelt werden können. Zur Fotoshow
In unserer Fotoshow geben wir Tipps für Anfänger und Fortgeschrittene. Zur Fotoshow
Lesen Sie, worauf es bei Erziehung und Freizeit Ihrer kleinen Schützlinge ankommt. Zur Fotoshow
Hochwertige Apothekenkosmetik z.B. von Vichy, Eucerin, Avène usw. zu günstigen Preisen. mehr
Damenmode in bis zu 25 Spezialgrößen. Alle Modelle auch in Kurzgrößen. bei AtelierGS
Radio mit integrierter Wetterstation & nostalgischem Design für nur 29,99 €. bei Hugendubel.de
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
S
T
U
V
W
Y
Z