01.10.2012, 15:03 Uhr | pg (CF)
Wer bei Eis und Schneeglätte mit dem Auto unterwegs ist, muss Winterreifen aufziehen. Das ist seit einigen Jahren in Deutschland Pflicht. Diese gilt auch für Autofahrer, die mit einem Mietwagen unterwegs sind. Wenn Sie diese Vorgabe missachten, riskieren Sie ein Bußgeld.
Die Straßenverkehrsordnung legt fest: Bei Schneeglätte, Schneematsch, Glatteis oder Reifglätte sind Winterreifen für Pkws Pflicht. Das bedeutet, dass spätestens im Oktober jeder Autofahrer seinen Wagen auf die kalte Jahreszeit umrüsten sollte, denn in Herbst und Winter kann es jederzeit zu solchen Wetterlagen kommen. Bis Ende März oder Anfang April sollten Sie auf jeden Fall mit Winterreifen fahren, denn auch dann kann es immer noch frieren oder schneien. Als Faustregel gilt: "Von Oktober bis Ostern."
Wer dagegen verstößt und erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 40 Euro. Sogar 80 Euro werden fällig, wenn Sie darüber hinaus andere Verkehrsteilnehmer gefährden, weil Ihr Auto bei Glätte liegen bleibt.
Auch als Fahrer eines Mietwagens sind Sie bei Glätte, Eis und Schnee verpflichtet, Winterreifen zu nutzen. Doch nicht etwa der Vermieter muss sicherstellen, dass die richtigen Reifen aufgezogen sind, sondern grundsätzlich Sie als Fahrer. Die meisten großen Vermieter stellen sich aber von sich aus auf den Winter ein. Eine Umfrage der "Auto Bild" hat im Jahr 2011 nach Angaben des Magazins ergeben, dass bei den Anbietern Sixt, Hertz, Europcar und Avis jeweils für einen festgelegten Zeitraum mindestens 90 Prozent der Mietwagen mit Winterreifen ausgerüstet waren. (Ist es sinnvoll, jetzt schon Winterreifen aufzuziehen?)
Wenn Sie im Winterhalbjahr einen Wagen mieten möchten, sollten Sie zur Sicherheit dennoch bereits bei der Bestellung ausdrücklich Winterreifen verlangen. Bei den meisten Anbietern fallen dafür zwar Mehrkosten an, diese weichen jedoch teilweise deutlich voneinander ab - ein Preisvergleich lohnt sich also in jedem Fall. Investieren Sie lieber ein paar Euro mehr für einen Mietwagen mit Winterreifen, als ein Bußgeld zu riskieren oder bei einem möglichen Unfall für Schäden zu haften. Wenn Sie übrigens einen Mietwagen mit Winterreifen bestellt haben, diese aber trotzdem nicht montiert wurden, sind Sie nicht verpflichtet, den Wagen anzunehmen, so berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus". (Aktueller Winterreifentest des ADAC)
01.10.2012, 15:03 Uhr | pg (CF)
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