07.09.2012, 15:44 Uhr | bp (CF)
Wenn Sie Ihre Kinder im Auto mitnehmen, ist ein sicherer Kindersitz das A und O. Dieser muss mit dem ECE-Prüfsiegel gekennzeichnet sein. Doch was genau bedeuten die Angaben dieses gesetzlich vorgeschriebenen Prüfsiegels eigentlich?
Damit jedes Kind den richtigen Kindersitz erhält, werden diese in vier Gruppen mit den Bezeichnungen 0/0+, 1, 2 und 3 eingeteilt. Jede Gruppe entspricht einer bestimmten Gewichtsklasse. Sie brauchen also nur das Gewicht Ihres Kindes prüfen und können dann einen Sitz der entsprechenden Gruppe auswählen. Doch das ist nicht das einzige Kriterium bei der Anschaffung eines Kindersitzes.
Ein Autokindersitz ist nur dann gesetzlich zugelassen, wenn er das sogenannte ECE-Prüfsiegel trägt. Diese Abkürzung steht für Economic Comission for Europe, der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen, die die Kriterien für das Prüfsiegel festlegt. Mit dem ECE-Zeichen werden auch andere Fahrzeugteile und Fahrzeuge gekennzeichnet, die nach europäischen Richtlinien gebaut werden.
Das Siegel ist von orangener Farbe und daher kaum zu übersehen. Wenn Sie die Aufschrift darauf genauer betrachten, können Sie außerdem noch weitere Informationen davon ablesen. In der ersten Zeile der Aufschrift findet sich die Norm, nach der der Kindersitz geprüft wurde. Seit April 2008 sind nur noch Kindersitze zulässig, die die Normkennung ECE R 44/03 oder ECE R 44/04 tragen. Die Ziffer 04 steht dabei für die neueste Generation von Sitzen. Kindersitze mit den Nummern 01 oder 02 sind dagegen veraltete und nicht mehr zugelassene Modelle. Benutzen Sie ein solches, droht Ihnen ein Bußgeld von 30 Euro, warnt der ADAC. Vor allem sollte es Ihnen bei der Auswahl des Kindersitzes aber natürlich um die Sicherheit Ihres Kindes gehen - ein aktuelles Modell zu wählen, ist also unumgänglich.
In der zweiten Zeile des Prüfsiegels können Sie die Kategorie des Sitzes ablesen. "Universal" bedeutet, dass er für alle Sitzpositionen und für jedes Fahrzeugmodell zugelassen ist. Die Bezeichnungen "Semi-universal", "Eingeschränkt" und "Fahrzeugspezifisch", zeigen an, dass sich der Sitz nur für bestimmte Sitzpositionen oder Autos eignet.
In der dritten Zeile schließlich finden Sie die Vorgabe für das zulässige Gewicht Ihres Kindes. Darunter ist unter dem kreisförmigen Symbol mit dem E eine Zahl vermerkt, die anzeigt, in welchem Land der Kindersitz geprüft wurde. Steht dort eine 1, wurde der Sitz in Deutschland geprüft. Darunter finden Sie dann noch die Prüfnummer des Sitzes und den Namen des Herstellers.
07.09.2012, 15:44 Uhr | bp (CF)
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