27.10.2012, 09:43 Uhr | pk (CF)
Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, muss manchmal auf Verkehrsregeln und Vorschriften achten, die er aus der Heimat nicht kennt. Das betrifft auch die Schneekettenpflicht. Wo und wann Sie die Sicherheitsmaßnahme treffen müssen, erfahren Sie hier.
In den Flachlandgebieten Deutschlands kommt es so gut wie nie vor, dass Autofahrer Schneeketten anlegen müssen. Wer im Bereich von Mittelgebirgen wohnt, in denen es im Winter kräftig schneit oder dort Urlaub machen möchte, bekommt schon häufiger die Gelegenheit, die rutschfesten Eisen an die Reifen zu legen. Eine Schneekettenpflicht gibt es in Deutschland aber generell nicht. Vielmehr können Behörden in Gebieten, in denen es die Wettersituation erfordert, kurzfristig verlangen, dass Fahrzeugbesitzer Schneeketten aufziehen, beziehungsweise eine Weiterfahrt ohne Ketten verbieten.
Schneeketten im Urlaub: Achten Sie auf Verkehrszeichen! (Quelle: Blickwinkel/imago)
In diesem Fall weist ein rundes Schild – das Verkehrszeichen 268 – mit blauem Hintergrund und dem Abbild eines kettenbestückten Reifens auf die Pflicht hin. Wer dann keine Schneeketten montiert, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen, wenn er erwischt wird. Das eventuell anfallende Bußgeld ist bei solchen Witterungsbedingungen allerdings meistens das kleinere Problem. Liegt tatsächlich so viel Schnee, dass Ketten vorgeschrieben werden, sollten Sie nämlich vor allem aus Sicherheitsgründen dieser Vorschrift unbedingt Folge leisten. (Sind Winterreifen jetzt wirklich Pflicht?)
Auch im europäischen Ausland gibt es laut ADAC keine grundsätzliche Pflicht, das Auto im Winter mit Schneeketten auszurüsten. Genauso wie in Deutschland müssen Autofahrer die Ketten aber bei Bedarf oder bei Hinweis durch ein Verkehrszeichen an alle Räder der angetriebenen Achsen des Wagens anlegen. In Österreich beispielsweise weist ebenfalls das blaue Schild darauf hin. In der Schweiz ist es ein Verkehrszeichen mit der Aufschrift "Schneeketten obligatorisch". Abgenommen werden dürfen die Schneeketten, wenn das Verkehrszeichen "Ende des Schneeketten-Obligatoriums" am Straßenrand erscheint. Wer der Pflicht nicht nachkommt, muss gegebenenfalls 100 Franken, umgerechnet etwa 73 Euro, Bußgeld bezahlen. (Schneeketten als Muss auf Winterreisen: Kauf- und Gebrauchstipps)
In Frankreich besteht auf einigen Gebirgsstraßen Schneekettenpflicht, die auch hier durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird. Haben Sie die Ketten angelegt, dürfen Sie nicht schneller als 50 km/h fahren. Ein Verstoß gegen diese Gebote kostet Sie 135 Euro. In Italien wiederum sind es vor allem die Urlaubsgebiete Mailand, Südtirol und die Toskana, in denen Schneeketten je nach Witterungsverhältnissen vorübergehend vorgeschrieben sind. Es gilt also: Wer in den Winterurlaub fährt, sollte auf alles gefasst sein und die Schneeketten auf jeden Fall im Kofferraum bereithalten. (Winterreifenpflicht: Im Ausland gelten andere Regeln)
27.10.2012, 09:43 Uhr | pk (CF)
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