05.04.2013, 16:48 Uhr | ma (CF)
Sie sollten besser nicht falsch parken, da das auf Dauer ganz schön ins Geld gehen kann. Neben Bußgeldern droht auch der Abschleppwagen, und wer es übertreibt, bekommt sogar Punkte in Flensburg. Sparen Sie sich also lieber etwaige Bußgeldkosten, indem Sie sich gleich den richtigen Parkplatz suchen.
Wenn Sie falsch parken und erwischt werden, müssen Sie ein Bußgeld bezahlen. Strafen können Sie jedoch vermeiden, indem Sie vor dem Parken genau überprüfen, ob Sie an diesem Platz auch parken dürfen. Einen zuverlässigen Hinweis geben hier vorhandene Parkschilder. In einigen Wohngebieten ist zudem ein spezieller Anwohnerausweis notwendig, damit Sie keine Strafe für unerlaubtes Parken erhalten. Auch das Parken auf Plätzen für Behinderte oder in einer Feuerwehreinfahrt kann zu einem Bußgeld führen.
Falschparken wird mit bis zu 40 Euro geahndet (Foto: imago)
Wer den Parkscheinautomat übersieht, muss ebenfalls mit einer Strafe rechnen. Sollten Sie übrigens auf einem Supermarktparkplatz parken, ohne ein Kunde zu sein, können Sie abgeschleppt werden, wie der ADAC berichtet. Kommt der Abschleppwagen, steigen die Kosten um ein Vielfaches, wenn Sie falsch parken.
Wer auf einem Fußgängerüberweg oder Bahnübergängen parkt oder nicht mindestens fünf Meter Abstand zu diesem einhält, muss mit zehn Euro Strafgebühr rechnen. Dies gilt ebenso für die Bereiche vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, sowie bis zu zehn Meter von Ampeln und in Halteverbotszonen. Wer in diesen Zonen noch dazu andere Verkehrsteilnehmer behindert, zahlt 15 Euro Strafe. Ebenfalls mit 15 Euro Strafe müssen Sie rechnen, wenn Sie auf Geh- und Radwegen, in Kurven und an engen Straßenstellen parken. Wer auf Parkplätzen für Behinderte parkt, muss mit 35 Euro Strafe rechnen; darüber hinaus ist es auch wenig respektvoll gegenüber behinderten Menschen, diese Parkplätze unerlaubt zu blockieren. Wer durch falsches Parken ein Rettungsfahrzeug behindert, muss 40 Euro zahlen. (Parken in zweiter Reihe: Rücksichtslos und gefährlich)
Sollten Sie nicht platzsparend genug geparkt haben, droht Ihnen ein Bußgeld von zehn Euro, und derselbe Betrag ist zu zahlen, wenn Sie den vor Ihnen berechtigten Fahrer ignorieren und vor ihm einparken. Fallen Sie öfters durch Falschparken an derselben Stelle auf, können sich die Bußgelder erhöhen, und ab Beträgen von 40 Euro erhalten Sie jeweils einen Punkt in Flensburg. Langfristig gesehen können Sie also auch Ihren Führerschein verlieren, wenn Sie häufig falsch parken.
Wer die Parkscheibe vergisst, ohne Parkschein parkt oder die Höchstparkdauer überschreitet, muss je nach Dauer der Parkzeit unterschiedlich hohe Gebühren zahlen. Seit dem 1. April 2013 gelten neue Bußgeldverordnungen für Parkzeitüberschreitungen. Demnach müssen bei einer Überschreitung der Parkdauer von bis zu einer halben Stunde zehn statt bislang fünf Euro Strafe bezahlt werden. Parken Sie bis zu einer Stunde länger als erlaubt, sind es 15 statt bislang zehn Euro. Überschreiten Sie die zulässige Parkdauer um bis zu zwei Stunden werden 20 statt bislang 15 Euro fällig. Bis zu drei Stunden parken über der Zeit sind es 25 statt bislang 20 Euro Strafe. Bei mehr als drei Stunden überschrittener Parkzeit müssen Sie sogar mit 30 statt bisher 25 Euro rechnen. (Wie teuer werden Strafzettel und Co. im Ausland?)
05.04.2013, 16:48 Uhr | ma (CF)
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