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In einem verkehrsberuhigten Bereich oder in einer Spielstraße müssen Autofahrer ihre Geschwindigkeit so weit drosseln, dass sie Schritttempo fahren, denn Fußgänger haben in diesen Bereichen Vorrang. Doch wie schnell dürfen Sie bei Schrittgeschwindigkeit überhaupt fahren? Erfahren Sie hier, wann Sie genau wie schnell fahren dürfen.
Die Schrittgeschwindigkeit beträgt laut ADAC vier bis sieben Kilometer pro Stunde. Das heißt, dass Sie mit Ihrem Auto nicht schneller als ein Fußgänger unterwegs sein sollten. Ein Tipp: Wenn Sie auf dem Tacho diese geringe Geschwindigkeit nicht ablesen können, sollten Sie sich an den Fußgängern auf dem Gehweg orientieren und Ihre Geschwindigkeit unbedingt daran anpassen.
Viele Autofahrer wissen nicht, was das blaue Schild für eine verkehrsberuhigte Zone bedeutet. Viele glauben, dass sie mit einer Geschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde oder mehr fahren dürfen und nur auf Kinder achten müssen. Deshalb halten viele Fahrer das Schritttempo überhaupt nicht ein. In verkehrsberuhigten Bereichen haben Kinder und Fußgänger allerdings absoluten Vorrang. In solch einem Bereich müssen Sie im Schritttempo fahren und dürfen niemanden nötigen, auszuweichen.
In verkehrsberuhigten Bereichen stellt die Polizei auch häufig Radarfallen auf. Wenn Sie geblitzt werden, drohen bei erhöhter Geschwindigkeit nicht unerhebliche Geldstrafen je nach Tempo-Überschreitung: Bei einer Überschreitung von 10 Kilometern pro Stunde müssen Sie zum Beispiel 15 Euro bezahlen, bei 11 bis 15 Kilometern pro Stunde mehr sind es schon 25 Euro. Punkte in Flensburg drohen Ihnen bereits ab einer erhöhten Geschwindigkeit von 21 Kilometern pro Stunde. Ab 31 Kilometern pro Stunde sieht der Bußgeldkatalog zusätzlich Fahrverbot vor.
Quelle: jh (CF)
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