14.08.2012, 11:24 Uhr | ks (CF)
Das Parken von Wohnmobilen wirft immer wieder juristische Fragen auf: Das Abstellen von Wohnwagen ist beispielsweise recht eindeutig auf einen Zeitraum von maximal zwei Wochen begrenzt. Gilt das auch für Wohnmobile? Und in welchen Ländern Europas dürfen Sie Ihr Wohnmobil überhaupt außerhalb eines Campingplatzes parken?
Falls Sie keinen Stellplatz für Ihr Wohnmobil gefunden haben, können Sie es laut ADAC grundsätzlich überall in Deutschland parken, wo es laut Straßenverkehrsordnung nicht verboten ist. Finden Sie ein Schild mit dem Vermerk "Parkplatz", dürfen Sie das Wohnmobil auch hier abstellen. Verboten ist es erst, wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen vorhanden, oder Ihr Fahrzeug verkehrsrechtlich nicht zugelassen ist. Beachten Sie außerdem, dass Sie auf Privatgeländen von Restaurants der Tankstellen nur parken dürfen, wenn es der Grundstückbesitzer erlaubt.
Wohnmobil parken: Die Bedingungen gestalten sich je nach Land anders (Quelle: Geisser/imago)
Eine Übernachtung für die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist absolut legitim. Hierfür können Sie als grobe Orientierung für den Zeitraum mit etwa zehn Stunden rechnen, so der ADAC weiter. Mehrere Übernachtungen sind jedoch unzulässig. Stellen Sie auf dem Parkplatz auch keine Tische und Stühle heraus. Dies entspricht keinem verkehrsgerechten Verhalten und ist untersagt. Im Fahrzeug dürfen Sie die Einrichtung aber benutzen.
Etwas verwirrend wird es, wenn besondere Schilder die Parksituation regeln: Ist das Parken beispielsweise ausdrücklich „nur für Pkw“ erlaubt, dürfen Sie den Wohnwagen leider nicht abstellen. Denn Wohnmobile zählen per Definition nicht zu den Pkw. Ist wiederum von einem Lkw-Parkplatz die Rede, fällt das Fahrzeug unter die Regelung, wenn es über 3,5 Tonnen auf die Waage bringt. Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich nur für Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen Gesamtgewicht erlaubt.
Die Bedingungen für das Parken von Wohnmobilen gestalten sich je nach Land anders. In Europa dürfen Sie zum Beispiel in Bulgarien, Griechenland, Kroatien oder Portugal weder auf öffentlichen Straßen noch auf privatem Grundstück für eine Übernachtung parken. Auf öffentlichen Straßen ist Parken mit Übernachtung weiterhin nicht in Belgien, England, Irland, den Niederlanden, Polen oder der Schweiz möglich, dafür aber auf Privatgelände. Es gibt je nach Land noch einige Sonderregeln zu beachten.
In Dänemark müssen Sie eine Parkscheibe benutzen, wenn Sie maximal elf Stunden an einer Straße parken wollen. In Finnland und Frankreich benötigen Sie die Erlaubnis des Grundstückinhabers, falls Sie auf Privatgelände parken und in Spanien sollten Sie auf regionale Verbote achtgeben. In Italien dürfen Sie auf freiem Gelände übrigens weder stehen noch parken.
14.08.2012, 11:24 Uhr | ks (CF)
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