14.08.2012, 10:43 Uhr | th (CF)
Sie sollten richtig parken, um hohe Bußgelder zu vermeiden oder gar abgeschleppt zu werden. In einigen Situationen ist Ihnen vielleicht nicht ganz klar, wie Sie sich ordnungsgemäß verhalten sollten. Lesen Sie hier die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema: richtig parken.
Sollte der Beifahrer aussteigen, um schnell eine Parklücke für den Fahrer zu besetzen, so ist dies unzulässig. Wer die Parklücke zuerst erreicht, hat darauf ohne Frage auch Anspruch. Hier zählt nicht, wer sie als erstes gesehen hat.
Nein. Parken Sie in der zweiten Reihe, blockieren Sie eine Fahrspur und beeinträchtigen den Verkehr erheblich. Dies ist absolut verboten und kann ein Bußgeld von bis zu 35 Euro kosten, berichtet "Autobild". Sollte dann auch noch ein Unfall entstehen, tragen Sie Mitschuld. Dadurch kommen weitere Kosten auf Sie zu. Widerstehen Sie der Versuchung, das Auto in der zweiten Reihe abzustellen und schnell etwas erledigen zu wollen. Suchen Sie sich einen erlaubten Abstellort, um richtig parken zu können, auch wenn es länger dauern sollte.
Falls Sie keine Behinderung haben, dürfen Sie auch nicht für kurze Zeit auf einem Behindertenparkplatz Ihr Auto abstellen. Es droht eine Strafe in Höhe von 35 Euro. Sehen Sie auch davon ab, einen Behindertenausweis einer anderen Person zu verwenden. Das Bayerische Oberlandesgericht verurteilte in solch einem Fall eine Frau zu einer Strafe von 1500 Euro, wie "Autobild" weiter berichtet. Fragen Sie sich selbst, ob es das wert wäre.
Wenn Sie umziehen, befinden Sie sich in einer besonderen Situation. Sie brauchen Platz für den Möbelwagen vor der Tür. Auch wenn dort eigentlich Parken nicht erlaubt ist, können Sie beim Ordnungsamt eine zeitlich befristete Sondergenehmigung erfragen.
Das ist nicht der Fall. Sollte der Parkautomat vor Ihrer Parklücke defekt sein, müssen Sie den nächsten in der Nähe benutzen. Akzeptiert dieser Ihre Münzen nicht, müssen Sie sich neue beschaffen, denn das alleine gilt nicht als Defekt. Sollten alle Parkautomaten in der Umgebung defekt sein, müssen Sie eine Parkscheibe auslegen. Trotzdem dürfen Sie die angegebene Höchstparkdauer nicht überschreiten. Orientieren Sie sich dabei an den Angaben auf den Schildern, wenn Sie richtig parken möchten.
Sofern Sie auch in den Supermarkt gehen, ist dies selbstverständlich erlaubt. Ansonsten ist es aber verboten. Hier gilt besondere Vorsicht. Denn wer hier widerrechtlich parkt, kann abgeschleppt werden. Supermärkte beauftragen auch häufig Abschleppfirmen, die die Parkplätze überwachen.
14.08.2012, 10:43 Uhr | th (CF)
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