Fahrverhalten
Falsch geparkt: Wann darf abgeschleppt werden?26.08.2011, 11:46 Uhr | tl (CF)/ niw
Mal wieder das Auto falsch geparkt? Vor allem, wenn Sie deshalb abgeschleppt wurden, kann es teuer werden. Es ist jedoch nicht immer erlaubt, ein falsch geparktes Fahrzeug abzuschleppen. Oft muss ein einfaches Knöllchen ausreichen - und Ihr Auto darf stehenbleiben. Wir erklären Ihnen, wann was der Fall ist.
Situationen, in denen falsch geparkt wird, sind zahlreich. Schon wenn Sie vergessen, eine Parkscheibe sichtbar im Fahrzeug zu platzieren, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld. Die Höhe beginnt bei einfachen Vergehen bei zehn Euro. Wenn Sie aber beispielsweise eine Feuerwehrzufahrt blockieren, kostet das 50 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Werden Sie zudem abgeschleppt, so sind die Kosten dafür hinzu zu addieren. (Falschparken: Wie hoch wird das Bußgeld?)
Falsch Parken kann teuer werden (Quelle: imago)
Falschparken kann somit schnell teuer werden, denn laut "Autobild" kostet es beispielsweise in Hamburg satte 310 Euro, wenn Sie abgeschleppt werden und Ihr Auto über 24 Stunden verwahrt wird. In anderen Städten können die Kosten allerdings erheblich abweichen. Wenn Sie falsch geparkt haben, dürfen Sie aber nicht immer direkt abgeschleppt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Situationen, in denen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden und "harmlosen" Situationen. Wird Ihr Auto im öffentlichen Raum abgeschleppt, so muss zudem immer die Polizei hinzu gerufen werden.
Beachten Sie auch, dass selbst ein ordnungsgemäß geparktes Auto in manchen Fällen abgeschleppt werden darf. Das kann Ihnen beispielsweise passieren, wenn eine Baustelle eingerichtet wird. Die Haltverbotsschilder müssen allerdings rechtzeitig aufgestellt werden. In den "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" wurde dafür eine "Vorlaufzeit" von 72 Stunden festgelegt, bevor das Halteverbot in Kraft tritt. (Zu unrecht abgeschleppt: Das können Sie tun)
Wenn Sie auf einem Privatgrundstück falsch geparkt haben, gelten besondere Regeln: Hier kommt es oftmals zum so genannten "Umsetzen". Gemeint ist damit, dass ein Abschleppunternehmen Ihr Auto an den Haken nimmt und wenige Meter weiter absetzt. Dieser Vorgang wird in zahlreichen Fällen mit mehr als 100 Euro in Rechnung gestellt, auch wenn kein Knöllchen erteilt wurde. Auf einem Privatgrundstück ist es zudem nicht notwendig, dass Ihr Fahrzeug falsch geparkt ist oder eine Zufahrt behindert. Hier reicht schon der Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB, und so kann der Besitzer eines Privatgrundstücks jederzeit dafür sorgen, dass Falschparker verschwinden. (Abschleppkosten werden auch ohne Abschleppen fällig)
Laut "Focus" droht vor allem auf Gewerbeparkplätzen und bei Supermärkten Abschlepp-Gefahr, wenn man trotz Hinweis-Schildern illegal dort parkt. Die Betreiber der Parkplätze arbeiten vielfach mit den Abschleppunternehmen zusammen. Schlimmstenfalls kann es Ihnen sogar passieren, dass Ihr Fahrzeug erst nach Begleichung der Abschleppkosten wieder freigegeben wird - und das mit Recht, so entschied der Bundesgerichtshof (AZ: V ZR 30/11).
26.08.2011, 11:46 Uhr | tl (CF)/ niw
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