04.09.2013, 13:57 Uhr | af (CF)
Ein Verkehrsunfall ist immer etwas Unangenehmes, vor allem wenn er durch eigenes Verschulden herbeigeführt wurde. Besonders unangenehm wird es aber im Ausland, etwa bei der Fahrt in den Urlaub. Zur Erleichterung der Schadensregulierung wurde deshalb Ende der 40er Jahre ein Abkommen mit fast allen europäischen Ländern geschlossen, das die Grüne Karte hervorbrachte. An diesem Abkommen haben sich auch viele Staaten im Nahen Osten und einige Mittelmeerstaaten beteiligt.
Sie stellt eine grenzüberschreitende Versicherungskarte für den Kraftverkehr dar und gilt im Ausland als Nachweis, dass das Fahrzeug auch tatsächlich versichert ist. Die Karte enthält alle wichtigen Informationen, die bei Einreise und der Unfallregulierung notwendig sind. So sind nicht nur die eigenen Daten darauf zu finden, sondern auch ein Ansprechpartner, das sogenannte Regulierungsbüro, an den sich der Geschädigte wenden kann. Die Karte musste früher grundsätzlich schon bei der Einreise vorgelegt werden. Wer keine hatte, dem drohten hohe Bußgelder. Doch ab 1974 wurde ein erweitertes Kennzeichenabkommen eingeführt, was den grünen Nachweis unnötig machte. In all den Ländern, die das erweiterte Abkommen mit unterzeichnet haben, reicht das Kennzeichen als Versicherungsnachweis völlig aus. Zur Sicherheit kann man natürlich trotzdem die Grüne Karte noch mit sich führen.
Die grüne Versicherungskarte dient im Ausland als Nachweis Ihrer Kfz- Haftpflichtversicherung (Foto: imago)
Die Grüne Versicherungskarte wird nur noch in den Ändern benötigt, die das Kennzeichen-Abkommen nicht unterschrieben hat. Dies ist beispielsweise in Russland der Fall. Auch Marokko, Israel, Tunesien und die Ukraine haben sich nicht an dem neuen Kennzeichen-System beteiligt. Im Zweifel sollte sich vor Reiseantritt gründlich über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen im jeweiligen Ausland informiert werden. Denn in Spanien, Kroatien und auch in Italien ist die Grüne Karte zwar keine Pflicht bei der Einreise, jedoch kann sie bei einem Unfall oder einer Polizeikontrolle verlangt werden. Die grüne Versicherungskarte ist in der Regel kostenlos beim Auto-Haftpflichtversicherer erhältlich. Ein Anruf genügt und die Karte wird zugestellt.
04.09.2013, 13:57 Uhr | af (CF)
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