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Sturmschäden am Auto - wer zahlt?

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Sturmschäden am Auto - wer zahlt?

11.05.2011, 22:12 Uhr | bp (CF) / nic

Wenn die Wettervorhersagen heftige oder orkanartige Stürme ankündigen, bangen Autofahrer häufig um ihren Wagen. Denn bei hohen Windstärken ist es nicht unwahrscheinlich, dass es zu zahlreichen Schäden an Autos durch herumfliegende Gegenstände und umstürzende Bäume kommt. Wie sieht der Versicherungsschutz aus und wer zahlt im Schadensfall?

Sturmschaden: Wann greift die Teilkasko?

Die Reparaturkosten am Auto werden bei Sturmschäden bei einer Teilkaskoversicherung nur ab einer Windstärke über acht gedeckt . Die Teilkasko greift aber nur bei Schäden durch unmittelbaren Sturmeinfluss, was bei einem geparkten Auto eigentlich immer der Fall ist. Hier wird die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Bei einer Vollkaskoversicherung sind die Schäden bereits bei einer niedrigen Windstärke gedeckt. Wenn Sie nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, gehen Sie hingegen komplett leer aus.

Die Gefahren durch Stürme sind nicht zu unterschätzen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Die Gefahren durch Stürme sind nicht zu unterschätzen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Sturmschäden: Was deckt die Versicherung ab?

Mit anderen Worten: Die Versicherung zahlt die Kosten, die durch Sturmschäden entstehen, wenn das Fahrzeug geparkt ist und durch herumfliegende Teile, umgestürzte Bäume oder herabstürzende Fassadenteile oder Dachziegel beschädigt oder sogar zerstört wird, da es sich dabei um unmittelbare Sturmeinwirkungen handelt. Ausnahmen gibt es hier allerdings auch. Wenn beispielsweise ein morscher Baum von einem Privatgrundstück aus umstürzt und auf ein an der Straße geparktes Auto fällt, zahlt der Grundstücksbesitzer, da der Unfall nicht durch höhere Gewalt zustande kam, sondern durch Fahrlässigkeit.

Aber auch während der Fahrt entstandene Sturmschäden können bei einer Teilkasko geltend gemacht werden, wenn Sie als Fahrer nachweisen, dass herumfliegende Teile direkt vor das Auto geweht wurden. Auch in diesem Fall wird die bei der Teilkasko vereinbarte Selbstbeteiligung fällig.

Anders sieht es dagegen aus, wenn ein Fahrer zum Beispiel gegen einen durch den Sturm entwurzelten Baum fährt, der schon länger auf der Straße liegt. In diesem Fall trägt nur eine Vollkaskoversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden. Das hat aber zusätzlich den Nachteil, dass der Versicherungsnehmer hochgestuft wird und damit höhere Prämien fällig werden.

Kfz-Versicherung: Tipps zur Unfallabwicklung

Werden alle Kosten durch Sturmschäden erstattet?

Die Kfz-Versicherung erstattet in der Regel nur die Kosten für unmittelbare Sturmschäden, zum Beispiel Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten abzüglich der im Vertrag geregelten Selbstbeteiligung. Die Versicherung muss aber umgehend informiert werden, damit diese einen Gutachter stellen kann.

Anders verhält es sich, wenn ein Dritter seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Hat beispielsweise ein Hausbesitzer sein Dach oder ähnliches nicht ausreichend gesichert, sodass Teile davon bei einem Sturm abstürzen und ein Auto beschädigen, erhält der Geschädigte den kompletten Schaden ersetzt. In diesem Fall trägt die Versicherung des Verursachers in der Regel die Kosten der Sturmschäden, also auch die Wertminderung des Fahrzeugs und einen Mietwagen. Außerdem können weitere Kosten für einen Sachverständigen und Rechtsanwalt dazukommen.

Auf jeden Fall sollten Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nachschauen, welche Schäden Ihre Versicherung übernimmt und fragen Sie im Zweifelsfall noch einmal genau nach.

11.05.2011, 22:12 Uhr | bp (CF) / nic

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