16.05.2013, 15:02 Uhr | tm (CF)
Marderschäden können erhebliche Kosten verursachen. Direkte Beschädigungen durch Marderverbiss sind in der Regel in der Kfz-Versicherung enthalten, doch treten die meisten Versicherungen nicht für indirekte Schäden ein. Im Folgenden erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.
Auch wenn Marderschäden durch Ihre Kfz-Versicherung abgedeckt werden, sollten Sie versuchen, sie möglichst schon im Vorfeld zu vermeiden. Marder zernagen vor allem Gummi- und Kunststoffteile, können jedoch mit speziellen, im Handel erhältlichen Duftstoffen oder auch alten Hausmitteln wie Hundehaaren abgeschreckt werden, wenn Sie diese unter dem Motorraum anbringen.
Marderschäden müssen bei der KFZ-Versicherung besonders beachtet werden (Foto: imago)
Besonders häufig betroffen von Marderschäden sind laut einer Studie des ADAC Zündkabel, die Schläuche für Kühl- und Scheibenwischwasser sowie Kunststoffschläuche, die Faltenbälge an den Antriebswellen und der Lenkung, Isoliermatten und Stromleitungen (Gefahren für Tiere auf dem eigenen Grundstück vermeiden).
Bei vielen Teilkaskoversicherungen werden zwar die Kosten für direkte Marderschäden bezahlt, indirekte Schäden sind jedoch meist nicht abgedeckt. Im schlimmsten Fall kann das bedeuten, dass Sie zwar die Kosten für einen durchgebissenen Bremsschlauch erstattet bekommen, die Kfz-Versicherung aber nicht für einen daraus resultierenden Unfall aufkommt (Zusammenstoß mit Tieren: Wichtig bei der KFZ-Versicherung).
Auch Aggregate können durch zerbissene Zuleitungen indirekt beschädigt werden und dadurch ebenfalls Kosten verursachen. Gerade wenn Sie in einer Region mit hohem Marderbestand leben, sollten Sie daher unbedingt darauf achten, dass Ihre Kfz-Versicherung indirekte Marderschäden mit einschließt.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten dies in Form von sogenannten Premium- oder Komforttarifen an. Hierbei zahlen Sie allerdings häufig für nicht benötigte Bestandteile mit.
Außerdem sollten Sie nicht vergessen, dass bei den meisten Versicherungen eine gewisse Eigenbeteiligung selbst zu entrichten ist, deren Höhe Sie zum Teil individuell festlegen lassen können. In der Regel liegt der Selbstbehalt bei mindestens 150 Euro pro Schadensfall.
16.05.2013, 15:02 Uhr | tm (CF)
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