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Fahrzeugschein im Handschuhfach: Zahlt die Versicherung?

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Fahrzeugschein im Handschuhfach: Zahlt die Versicherung?

29.07.2011, 10:46 Uhr | lm (CF)/ses

Eine praktikable Lösung für die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins, ist die Unterbringung im Handschuhfach. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie das wichtige Dokument weder vergessen noch verlegen. Diese Methode ist besonders bei den Betreibern von Fuhrparks beliebt. Doch ist die Versicherung auch bei einem Diebstahl zuständig oder bleiben Sie in diesem Fall auf den Kosten sitzen?

Wann ist die Versicherung zur Zahlung verpflichtet?

Bei einem Diebstahl des Fahrzeugs ist die Versicherung verpflichtet, für den Schaden zu haften, sofern grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann. Hierzu existiert auch ein entsprechender Gerichtsbeschluss des Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 5 U 153/09). Zur Begründung hieß es, wenn der Kfz-Schein von außen nicht sichtbar ist, ist auch nicht erwiesen, dass ein Täter sich aufgrund des Kfz-Scheins zum Diebstahl des Fahrzeugs entschließt. "Die dauernde Aufbewahrung des Scheins im Handschuhfach stellt also keine erhebliche Gefahrenerhöhung dar, sondern nur eine unerhebliche Gefahrenerhöhung." Auch wird hierdurch ein möglicher Verkauf eines gestohlenen Fahrzeugs nicht begünstigt, da hierfür auch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) vorhanden sein muss. (Kfz-Brief und Kfz-Schein - Wichtig beim Gebrauchtwagenkauf)

Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein im Auto aufbewahren, sollte er von außen nicht sichtbar sein (Quelle: imago\suedraumfoto)

Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein im Auto aufbewahren, sollte er von außen nicht sichtbar sein (Quelle: suedraumfoto/imago)

Fahrzeugschein nicht dauerhaft deponieren

Wenn Sie allerdings Ihren Fahrzeugschein dauerhaft im Handschuhfach deponieren, etwa in der Servicemappe des Fahrzeugs, und Ihr Auto gestohlen wird, kann es sein, dass Ihre Versicherung nicht für den Schaden aufkommen muss. Dazu hat das Oberlandesgericht Celle ein Urteil gesprochen (Az.: 8 U 62/07), wonach die Versicherung eines Kaskoversicherers bei dessen Autodiebstahl wegen Gefahrerhöhung nicht für den entstandenen Schaden aufkommen musste.(Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2: Erklärung)

Im entschiedenen Fall beantragte die Versicherungsnehmerin bei ihrer Versicherung eine Entschädigung für Ihr gestohlenes Auto. Es war aber unstreitig, dass die Frau den Kfz-Schein von Anfang an dauerhaft in der Servicemappe in ihrem Fahrzeug deponiert hatte. Laut Gericht sei damit eine Gefahrerhöhung im Sinne des Versicherungsrechts gegeben, weil wegen des längerfristigen Deponierens des Fahrzeugscheins im Handschuhfach die erhöhte Gefahr eines Diebstahls des Fahrzeugs besteht. Nach Ansicht des Gerichts würden Diebe erfahrungsgemäß gerade im Handschuhfach nach dem Schein suchen, weil sie damit rechnen, dass im Handschuhfach unter anderem Kraftfahrzeugpapiere aufbewahrt werden. Außerdem ist es für Diebe leichter die Landesgrenzen zu überschreiten, wenn sie im Besitz des Kfz-Scheins sind. Ferner braucht ein Dieb beim Verkauf des gestohlenen Autos nur den Kfz-Brief zu fälschen oder behaupten, den Brief verloren zu haben.

Aber auch das Oberlandesgericht Celle wies darauf hin, dass für den Fall eines gelegentlich, kurzfristig oder einmalig im Fahrzeug zurückgelassenen Kfz-Scheins eine Gefahrerhöhung nicht gegeben sei.

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Die Aufbewahrung im Handschuhfach ist rechtens

Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein im Handschuhfach aufbewahren und die Türen vorschriftsgemäß verriegeln, muss die Versicherung im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs zahlen. Ein völlig anderer Fall liegt jedoch vor, wenn Sie den Fahrzeugschein gut sichtbar auf dem Vordersitz platzieren oder auf das Armaturenbrett legen. Dies entspricht einer groben Fahrlässigkeit, da Diebe somit wissen, dass Sie Ihren Fahrzeugschein im Auto aufbewahren. Ihre Pflicht ist es, den Fahrzeugschein an einem Ort im Auto unterzubringen, der von außen nicht einzusehen ist.

29.07.2011, 10:46 Uhr | lm (CF)/ses

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