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Die Ablehnungsfrist bei der Kfz-Versicherung

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Die Ablehnungsfrist bei der Kfz-Versicherung

01.03.2012, 09:31 Uhr | ks (CF)

Die sogenannte "Ablehnungsfrist" ist ein wichtiger Bestandteil des Pflichtversicherungsgesetzes und regelt den Zeitraum, in dem eine Kfz-Versicherung Ihren Antrag überprüfen und – je nach Ausgang – annehmen oder ablehnen kann. Das Leitmotiv dieser Regelung ist der Verbraucherschutz: Da der Versicherungsschutz für das Führen eines Fahrzeugs unabdingbar ist, darf die Antragstellung nicht durch langwierige Bürokratie ausgebremst werden.

Bearbeitung inzwischen viel schneller als früher

Die meisten Anbieter von Kfz-Versicherungen sind gesetzlich zu einer Ablehnungsfrist von vier Wochen angehalten. Spätestens nach dieser Frist sollten Sie einen Entscheid über Ihren Versicherungsantrag erhalten. In der Realität geht es häufig sogar schneller: Da zwischen den Versicherungsgesellschaften ein harter Konkurrenzkampf herrscht, locken viele mit „Sofortzusagen“ oder zumindest einer besonders kurzen Bearbeitungszeit. Nicht selten wird der Antrag binnen einer Woche bearbeitet.

Fristen liegen zwischen zwei und vier Wochen

Im Detail unterscheidet sich die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommunizierte Ablehnungsfrist von Versicherer zu Versicherer. Auch gibt es Unterschiede zwischen der Ablehnungsfrist bei Haftpflichtversicherung (zwei Wochen) sowie Teil- und Vollkaskoversicherungen (vier Wochen), da Arbeits- und Überprüfungsaufwände je nach Tarifgestaltung schwanken.

Kfz-Versicherung: Tipps zur Unfallabwicklung

Innerhalb der zutreffenden Zeitspanne muss die Kfz-Versicherung über Ihren Antrag entscheiden und – bei negativem Ausgang – einen Ablehnungsbescheid erlassen. Wohlgemerkt gilt diese Frist für ein konkretes Angebot der Kfz-Versicherung. Lässt Ihnen diese zwischenzeitlich ein neues Angebot zukommen, beginnt die jeweilige Frist von neuem. Erhalten Sie während der Ablehnungsfrist keinen Ablehnungsbescheid, gilt Ihr Antrag automatisch als angenommen. Rechtliche Mittel gegen diese Pflicht gibt es in Deutschland übrigens nicht – beide Seiten müssen sich an die Regeln halten. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er eine fristgerechte Ablehnung nicht anfechten kann.

01.03.2012, 09:31 Uhr | ks (CF)

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