01.03.2012, 09:31 Uhr | sk (CF)
Kfz-Versicherungen mit einer Direktregulierungsklausel locken häufig mit einer günstigen Jahresprämie. Die Unterschiede zu einer herkömmlichen Kfz-Versicherung soll ein beispielhafter Ablauf einer Unfallregulierung verdeutlichen.
Erfolgt der Unfall ohne Direktregulierung, gestaltet sich der Ablauf selbst bei kleinen Lackschäden in der Regel langwierig und kompliziert: Zunächst nimmt die Polizei ein Unfallprotokoll auf. Dieses dient in der Folge als Grundlage für die Beantwortung der Schuldfrage. Gleichzeitig teilt der Unfallverursacher seine Versicherungsdaten mit. Sie als Unfallgeschädigter müssen sich an dessen Versicherung wenden, einen Kostenvoranschlag (ggf. mit Gutachten) für die Wiederherstellung des Ursprungszustands Ihres Fahrzeugs einholen und es anschließend auf dieser Grundlage reparieren lassen. Meist gehen Sie dabei in Vorleistung und reichen die Rechnung der Werkstatt anschließend bei der Versicherung des Unfallverursachers ein.
Damit nicht genug, verstreichen im weiteren Verlauf viele Wochen, teilweise auch Monate, bis Sie das Geld erstattet bekommen. Hierbei handelt es sich wohlgemerkt um den optimalen Verlauf. Kommt es unterdessen zu Unklarheiten oder weigert sich die Versicherung des Unfallverursachers gar, den gesamten beziehungsweise einen Teilschaden anzuerkennen, muss der Unfallgeschädigte einen Anwalt beauftragen und einmal mehr in Vorleistung gehen, sofern er nicht über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügt.
Eine Kfz-Versicherung mit Direktregulierungsklausel fungiert hingegen als „Rundumdienstleister“: Nach dem Unfall laufen alle beschriebenen Vorgänge über Ihre Versicherungsgesellschaft ab. Diese überprüft das Unfallprotokoll, kommuniziert selbständig mit der Versicherung des Unfallverursachers und kümmert sich in der Regel auch um die Reparatur.
Der Hintergrund: Größere Versicherungsgesellschaften handeln Sonderkonditionen bei größeren Werkstattketten aus. Außerdem beschäftigen die Gesellschaften eigene Anwälte, die bei Bedarf hinzugezogen werden können. Für die Aufwendungen geht diesmal Ihre Kfz-Versicherung in Vorleistung. Diesen Vorteilen steht einzig die Einschränkung bei der Wahl der Werkstatt gegenüber: Laut Vertrag müssen Sie Ihr Fahrzeug bei den Partnern der jeweiligen Gesellschaft reparieren lassen.
01.03.2012, 09:31 Uhr | sk (CF)
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