01.03.2012, 09:31 Uhr | ah (CF)
Generell ist der Geltungsbereich einer Kfz-Versicherung im Rahmen der Pflichtversicherungsverordnung eindeutig geregelt. Danach gilt der entsprechende Versicherungsschutz innerhalb der gesamten Europäischen Union sowie in allen Gebieten, die zwar nicht in Europa liegen, aber dennoch in die Verträge der Europäischen Union eingebunden sind.
Wo genau Ihre Kfz-Versicherung gilt, können Sie der sogenannten „grünen Karte“ entnehmen, die Sie auf Anfrage kostenlos von Ihrer Versicherungsgesellschaft zugeschickt bekommen. Längere Reisen mit dem Fahrzeug werden laut einer EU-Beschränkung von Ihrer Kfz-Versicherung nicht abgedeckt. Vor einer Tour nach Marokko oder Reisen nach Russland und die Türkei müssten Sie sich genau erkundigen.
Wer meint, dass in Zeiten von Billigfliegern solche langen Autoreisen kein Thema sind, irrt: Jahr für Jahr brechen tausende Aussiedler mit dem eigenen Fahrzeug zum Heimatbesuch auf. Wer zuvor den Geltungsbereich seiner Kfz-Versicherung nicht ausweitet, bleibt auf einem eventuellen Schaden hinter den Grenzen der Europäischen Union sitzen.
Eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Versicherungsschutzes über die europäische Grenze hinaus ist bei vielen Kfz-Versicherungen auf Anfrage gegen Gebühr möglich. Davon unabhängig sollten Sie stets einen vollständigen europäischen Unfallbericht im Handschuhfach griffbereit haben. Dieses Formular ist ebenfalls kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich. Einige Kfz-Versicherungen verlangen für eine Schadensregulierung im Ausland dieses ausgefüllte Formular. Achten Sie weiterhin darauf, den Unfallhergang mit Skizzen und Fotos möglichst detailliert festzuhalten, da sich grenzüberschreitende Korrespondenz im Nachgang häufig als überaus schwierig erweist.
Wenn Sie nicht mit Ihrem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, sollten Sie sich auch die Versicherungsbedingungen Ihres Mietwagens genau durchlesen: Auch hier besteht ein eingeschränkter Geltungsbereich, der sich in vielen Facetten von den Regelungen der Pflichtversicherungsverordnung unterscheiden kann. So verbieten einige Vermieter die Fahrt in bestimmte Länder, in denen beispielsweise ein überdurchschnittliches Unfall- oder Diebstahlrisiko vorherrscht. Kommt es dort zu einem Unfallschaden oder zu einem Einbruchsfall, gestaltet sich die Abwicklung als äußerst mühselig.
01.03.2012, 09:31 Uhr | ah (CF)
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