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Der Begriff Nötigung ist als Straftatbestand im Paragraf 240 des Strafgesetzbuches klar umrissen. Darunter fällt auch die Nötigung im Straßenverkehr. Drängeln auf der Autobahn gehört hier zu den klassischen Beispielen. Doch nicht immer handelt es sich dabei um einen Straftatbestand.
Wohl fast jedem ist dies schon einmal passiert: Auf der Autobahn drängelt der Hintermann und fährt sehr dicht auf. Sie fühlen sich genötigt, die Spur zu wechseln, obwohl Sie eigentlich gleich ein anderes Fahrzeug überholen wollten. Für die meisten ist das ein klarer Fall von Nötigung nach Paragraf 240 des Strafgesetzbuches: "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist."
Was bedeutet Nötigung im Straßenverkehr? (Quelle: imago)
Wie die "Autobild" berichtet, ist eine gefühlte Nötigung im Straßenverkehr vor dem Gesetz aber noch lange kein Straftatbestand. Demnach hätten Gerichte das Drängeln in einigen Fällen auch als Ordnungswidrigkeit bewertet und lediglich mit Bußgeldern bestraft. So zum Beispiel, "wenn auf 170 Meter Strecke bis auf fünf Meter herangefahren wird" oder das Drängeln nur kurz erfolgt. Zwölf Sekunden waren bei einem Urteil Bemessensgrundlage. Anders sieht es aus, wenn sich ein Fahrzeug auf weniger als einen Meter nähert. In diesem Fall wird die Nötigung im Straßenverkehr eine kriminelle Straftat und sollte zur Anzeige gebracht werden.
Liegt bei der Anzeige nur das Nummernschild vor, kann es sich jedoch als schwierig bis unmöglich gestalten, den tatsächlichen Fahrer des Fahrzeuges zu ermitteln. Kommt es bei einer Nötigung im Straßenverkehr zu dem Fall, dass Aussage gegen Aussage (beispielsweise der des Fahrzeughalters) steht, hängt die Beurteilung des Falles von der freien Überzeugung des Richters ab, so der Rechtsanwalt Uwe Lenhart laut "Autobild". (Sicher überholen auf der Autobahn: So geht's)
Doch nicht nur Drängeln stellt eine Nötigung im Straßenverkehr dar. Auch wer andere Autofahrer durch unnötige Überholmanöver dazu nötigt, sehr stark abzubremsen, kann sich strafbar machen. Genauso verhält es sich, wenn ein Fahrer andere Verkehrsteilnehmer eigenmächtig zu sanktionieren versucht, indem er diese beispielsweise "über einen Kilometer auf der Autobahn zu Tempo 40 zwingt", so die "Autobild".
Quelle: am (CF)
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