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Wenn der Führerscheinverlust nicht die Folge zu vieler Punkte in Flensburg ist, müssen Sie nicht lange auf ihn verzichten. Allerdings sollten Sie den Verlust unmittelbar melden, nachdem Sie ihn verloren haben, sonst droht ein Verwarnungsgeld. Der Ersatz ist allerdings nicht gerade billig.
Wer seinen Führerschein verloren hat oder wem dieser gestohlen wurde, der sollte möglichst zeitnah einen neuen beantragen. Denn Fahren ohne Führerschein stellt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nach Paragraf 75, Absatz 4 der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung dar. Wer bei einer Verkehrskontrolle keinen Führerschein vorweisen kann, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Einen Ersatzführerschein erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung.
Bei Führerscheinverlust müssen Betroffene auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen. (Foto: imago)
Um an einen neuen Führerschein zu kommen, müssen Sie diesen schriftlich bei der jeweiligen Behörde beantragen. Dort liegen auch die entsprechenden Formulare aus. Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung mit, um sich ausweisen zu können. Außerdem benötigen Sie ein biometrisches Passfoto. Biometrische Passbilder sind seit 2006 Vorschrift und können bei jedem Fotografen erstellt werden. Im biometrischen Passbild wird die Person, mit geschlossenem Mund und neutralem Gesichtsausdruck, vor hellgrauem Hintergrund frontal aufgenommen.
Haben Sie Ihren Führerschein verloren, benötigen Sie eine eidesstattliche Erklärung von einem Notar oder der Fahrerlaubnisbehörde, in der Sie "an Eides statt" erklären, dass Sie das Dokument verloren haben und diese bei Wiederauffinden an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeben. Ist Diebstahl die Ursache für den Führerscheinverlust, müssen Sie lediglich die Anzeige von der bearbeitenden Polizeistelle vorlegen, so der TÜV Rheinland.
Handelt es sich bei dem verlorenen Führerschein um einen alten "Lappen" (grau oder rosa) und ist zusätzlich die Behörde, bei der Sie den Ersatzführerschein beantragen eine andere als diejenige, die den Erstführerschein ausgestellt hat, benötigen Sie zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift. Diese kann Ihnen letztere Behörde ausstellen, so das Hauptstadtportal "berlin.de".
Die Kosten, die ein Führerscheinverlust nach sich ziehen kann, sind abhängig von der Behörde, die den Ersatz ausstellt. Der Ersatzführerschein selbst schlägt mit etwa 35 bis 40 Euro zu Buche. Beantragen Sie gleichzeitig einen vorläufigen Führerschein, kommen weitere rund 10 Euro hinzu. Ist eine eidesstattliche Versicherung erforderlich, müssen Sie bei der Abnahme durch die Fahrerlaubnisbehörde mit noch einmal 30 Euro rechnen. Für eine Expressbearbeitung werden schließlich noch 11 bis 40 Euro fällig. Übrigens: Wer seinen grauen oder rosa "Lappen" verliert, bekommt ihn nicht mehr zurück: Bei Führerscheinverlust gibt es ausschließlich das Scheckkartenformat als Ersatz. (Wann verliert man seine Fahrerlaubnis?)
Quelle: aj (CF)
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