12.08.2013, 12:51 Uhr | md (CF)
Planen Sie einen Urlaub mit Auto im europäischen Ausland? Dann sollten Sie vor der Einreise noch einmal prüfen, ob Sie alle vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände im Kofferraum haben, denn sonst drohen Bußgeldstrafen. Einige EU-Länder legen dabei auf ganz besondere Dinge Wert, die Ihnen vielleicht eher ungewöhnlich erscheinen.
Wer in Deutschland mit dem Auto unterwegs ist, muss den hier geltenden Ausrüstungsvorschriften entsprechend ein Warndreieck, einen Verbandskasten und eine Warnweste dabei haben. In vielen EU-Ländern reicht diese Notfallausrüstung bei der Einreise allerdings nicht aus, denn im Ausland gelten für Sie als Autofahrer die so genannten Verhaltensvorschriften. Nach diesen müssen Sie spezielle Dinge im Auto oder auf dem Motorrad mit sich führen, die vom jeweiligen Land vorgeschrieben werden und sehr unterschiedlich sein können. Falls nicht, droht Ihnen ein Bußgeld.
Vorschriften im Ausland: Am besten vorher informieren, was mit muss (Quelle: Niehoff/imago)
Wie das Verbraucherportal "EU-Verbraucher.de" berichtet, sind seit Januar 2012 Navigationsgeräte, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen, in Frankreich verboten. Dabei sollten Sie beachten, dass nicht nur die Nutzung, sondern auch bereits das Mitführen untersagt ist - ein Bußgeld bis zu 1500 Euro kann fällig werden, das Gerät wird außerdem sichergestellt. Wie das Onlineportal weiter berichtet, betrifft das Verbot sowohl mobile als auch im Auto integrierte Navigationsgeräte und Mobiltelefone mit Navigationsfunktion.
Wie die Französische Botschaft auf ihrer Internetseite "ambafrance-de.org" informiert, ist seit 1. Juli 2012 das Mitführen eines Alkoholtests für jeden Kfz-Halter zwingend vorgeschrieben (Verordnung vom 28. Februar 2012). Laut Dekret vom 28.Februar 2013 wird das Nichtmitführen des Tests allerdings nicht wie ursprünglich vorgesehen mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung geahndet.
Durch diese Maßnahme sollen Kraftfahrer auf den französischen Straßen dazu gebracht werden, sich nach dem Alkoholkonsum selbst zu testen, ehe sie sich in den Wagen setzen. Einwegtests sind laut ADAC in französischen Supermärkten, Apotheken und an Tankstellen für einen Preis von zwei bis fünf Euro erhältlich. In Deutschland kostet Sie der günstigste Test laut Angaben von „Focus“ in der Apotheke 4,75 Euro.
Vergessen Sie außerdem nicht die Warnweste – die ist in Frankreich nämlich ebenfalls Pflicht. Genauso wie unter anderem in beliebten Urlaubsländern wie Österreich, Frankreich, Spanien oder Italien. In Luxemburg müssen sogar Fußgänger auf Landstraßen nachts eine Weste tragen.
Und wie sieht es bei der Einreise in andere Ländern der EU und Umgebung aus? "Autos, die in Polen zugelassen sind, müssen einen Feuerlöscher mitführen", so Bernd Gstatter, Auslandsjurist beim ADAC, gegenüber dem "Focus". Das ist für Sie zum Beispiel wichtig, wenn Sie sich einen Mietwagen im Ausland nehmen. Überprüfen Sie bei der Anmietung immer, ob das Zubehör vollständig ist und den Bestimmungen entspricht. Erfolgt Ihre Einreise allerdings mit einem in Deutschland zugelassenen Wagen, dann gilt diese Vorschrift für Sie nicht.
Bei einer Einreise in die Türkei oder Griechenland hingegen brauchen Sie den Feuerlöscher sowie eine zweite Warnweste und eine grüne Versicherungskarte, mit der Sie bei ausländischen Behörden nachweisen können, dass Sie eine gültige Haftpflichtversicherung haben. In Kroatien sind mit Benzin gefüllte Reservekanister verboten, dafür müssen Sie dort Ersatzglühlampen mit sich führen. Das gilt auch für Tschechien. In Italien muss Ihr Hund im Auto angeschnallt sein.
Das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist in fast allen EU-Ländern verboten, außer in Schweden. In Spanien sind sogar Kopfhörer untersagt – da bleibt nur noch die Freisprechanlage.
Generell gilt: Informieren Sie sich vor jeder Auslandsreise mit Auto gründlich über die Bestimmungen Ihres Urlaubslandes. Das Auswärtige Amt oder der ADAC zum Beispiel bieten zu jedem Land ausführliche Informationen an.
12.08.2013, 12:51 Uhr | md (CF)
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