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Das Flensburger Punktesystem für Verkehrssünder soll nach Medienangaben Ende kommenden Jahres völlig umgebaut werden. Im Mittelpunkt steht eine radikale Vereinfachung der bisherigen Verkehrssünderdatei. Die folgenden Neuerungen sollten Sie als Autofahrer beachten. Erfahren Sie in unserer Fotoshow, bei welchen Vergehen sich etwas an der Punktevergabe geändert hat.
Zu den grundsätzlichen Änderungen des Flensburger Punktesystems gehört die Absenkung der Punktezahl, die zum Entzug des Führerscheins führt. Sind es derzeit noch 18 Punkte, sollen es spätestens ab Ende 2013 lediglich acht Punkte sein, die die Verkehrsbehörden dazu veranlassen, den Verkehrssündern die Fahrberechtigung zu entziehen. Die Nachbesserungen sind laut Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) die Reaktion auf die Ergebnisse eines vom Verkehrsministerium veranstalteten Diskussionsforums im Internet, wie der Politiker gegenüber der "Süddeutschen" erklärt.
Verkehrsminister Ramsauer (CSU) verdeutlicht das neue Punktesystem (Quelle: dpa)
Es seien die Wünsche der Bürger, die in der Reform zum Ausdruck kommen. "Wir wollen das System einfacher, gerechter und transparenter machen. Bemerkenswert ist das gesunde Rechtsempfinden vieler Bürger. Sie wünschen sich für schwere Verstöße zusätzliche Punkte. Das war die mit Abstand am meisten geforderte Änderung", wird der Minister weiter zitiert. Viele Bürger hätten sogar eine Erhöhung der Bußgelder gefordert, wenn Autofahrer an Schulbussen vorbeirasten, Kinder nicht angegurtet würden oder der Fahrer während der Fahrt mit dem Handy telefonierte.
Bislang existiert ein differenziertes System, bei dem für einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung Punkte von eins bis sieben vergeben werden. Die Reform des Flensburger-Punktesystems sieht aber nur noch zwei Punkte-Kategorien vor: Leichte oder schwere Verstöße, die mit einem bzw. zwei Punkten geahndet werden. Als ein "leichter Verstoß" zählt beispielsweise die Nutzung eines Handys beim Fahren oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 Kilometern pro Stunde außerhalb einer Ortschaft. Ein "schwerer Verstoß", etwa das Überfahren einer roten Ampel, und ein "sehr schwerer Verstoß", wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, bedingen eine Strafe von zwei Punkten.
Ein sogenannter "Punktetacho" soll Autofahrer über ihren Punktestand informieren. Das Schaubild ähnelt einer Tachoscheibe im Auto und zeigt die unterschiedlichen Strafzonen farblich unterlegt. Bis zu zwei Punkten (grün) wird der Fahrer im Verkehrsregister vorgemerkt. Bei drei bis fünf Punkten (gelb) gibt es eine Ermahnung mit Informationen zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr. Bei sechs bis sieben Punkten (rot) folgt eine Verwarnung und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar. Bei acht Punkten und mehr (schwarz) wird der Führerschein eingezogen. (Was bedeutet Nötigung im Straßenverkehr?)
auto.t-online.de: Flensburger Verkehrssünderkartei: Lappen künftig bei acht Punkten weg
Es ist noch nicht genau geklärt, wie die aktuellen Punkte der Verkehrssünderdatei in den neuen "Punktetacho" übertragen werden. Ein Punktestand zwischen eins und drei soll voraussichtlich zu einem Punkt zusammengefasst werden. Ein Punktestand von vier bis fünf wird zu zwei, von sechs bis sieben zu drei Punkten. Wer acht bis zehn Punkte hat, würde laut derzeitiger Planung vier Punkte bekommen, elf bis 13 Punkte würden zu fünf Punkten zusammengefasst. Ein Punktestand von 14 bis 15 würde in sechs Punkte überführt, 16 bis 17 in sieben. 18 Punkte entsprächen im neuen System acht und führen bei beiden Systemen zum Entzug des Führerscheins, wie "Auto Motor und Sport" erklärt.
Anders als bisher soll es nach der Reform der Flensburger Punktedatei allerdings nicht mehr möglich sein, angehäufte Punkte abzubauen. Stattdessen wird es bei sechs bis sieben Punkten (gelber Bereich am Punktetacho) Pflicht, innerhalb von drei Monaten an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Hierbei sollen ein Fahrlehrer und ein Verkehrspsychologe in 90-minütigen Sitzungen die Verkehrsregeln einüben helfen und das Gefahrenbewusstsein des Teilnehmers schärfen. Wie bisher können Sie jederzeit Ihren aktuellen Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt erfahren - ab 2015 sogar elektronisch.
Auch bei den Tilgungsfristen der Punkte gibt es Neuerungen. Bislang wurde die Tilgungsfrist verlängert, sobald ein neuer Verkehrsverstoß geahndet wurde. Bei der angestrebten Punktereform ist das nun anders: Die Punkte verjähren unabhängig voneinander. So werden ein-Punkte-Delikte nach zweieinhalb Jahren gelöscht (bisher zwei Jahre). Zwei-Punkte-Verstöße bleiben fünf Jahre lang in der Kartei (bislang zwei Jahre). Besonders schwere Vergehen verbleiben sogar zehn Jahre lang in der Kartei (bislang fünf Jahre). Anders als heute verlängert sich aber die Eintragungsdauer durch neue Taten nicht. (Kennen Sie die wichtigsten Regeln auf der Autobahn?)
auto.t-online.de: Führerscheinreform 2013: Das ändert sich beim neuen EU-Führerschein
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Quelle: am (CF)/ses
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