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Euro-Kennzeichen: Bußgeld für fehlenden Bindestrich?

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Recht & Verkehr

Euro-Kennzeichen im Ausland: Bußgeld wegen Bindestrich?

11.06.2013, 15:51 Uhr | tm (CF)

Im Unterschied zum aktuellen Euro-Kennzeichen wurde bis 1994 das Stadtkürzel von den übrigen Buchstaben und Zahlen durch einen Bindestrich getrennt – und auch so im Fahrzeugschein vermerkt. Haben Sie Ihren Fahrzeugschein nicht entsprechend umschreiben lassen, könnte das im Ausland teuer werden. Angeblich werden Bußgelder von bis zu 500 Euro verlangt.

500 Euro Bußgeld für einen Bindestrich?

Anfangs waren es nur Gerüchte im Internet, mittlerweile haben sie sich aber bestätigt: So berichtet das Internetportal der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" von einem Österreich-Urlauber aus Duisburg, der 300 Euro Bußgeld dafür zahlen musste, dass das Nummernschild nicht mit dem Eintrag im Fahrzeugschein übereinstimmte. "Es gibt Fälle, in denen bis zu 500 Euro Bußgeld kassiert worden waren", zitiert die Zeitung einen Sprecher der Stadt Duisburg zu diesem Fall.

Ein falscher Fahrzeugschein kann im Ausland teuer werden (Quelle: imago\McPHOTO)

Ein falscher Fahrzeugschein kann im Ausland teuer werden (Quelle: McPHOTO/imago)

Bisherige Fälle im Ausland aufgetreten

Bisher sind solche Fälle ausschließlich bei Fahrten im nahegelegene Ausland aufgetreten: Österreichische sowie italienische Polizisten forderten nach dem Abgleich von Fahrzeugschein und Nummernschild drastische Bußgelder. Die Frage ist, ob es sich dabei um verbotene Abzocke oder geltendes Recht handelt.

ADAC hält Bußgeld für ungerechtfertigt

Der ADAC hat auf diese Frage eine eindeutige Antwort: "Die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeugs steht auch im Falle der Eintragung eines auf dem Kennzeichen nicht vorhandenen Bindestrichs nicht infrage, sodass eine derartige Beanstandung durch ausländische Behörden unberechtigterweise erfolgen würde." Aus juristischer Sicht müssen Sie das Bußgeld, das Polizisten im Ausland bei einer entsprechenden Kontrolle von Ihnen verlangen, nicht zahlen.

Im Zweifelsfall zahlen und Quittung aufheben

In der Praxis wissen allerdings viele nicht, wie sie Ordnungshüter davon überzeugen können, dass das hohe Bußgeld zu Unrecht verhängt wird. Bewahren Sie in diesem Fall Ruhe und zahlen Sie das Bußgeld – allerdings nicht, ohne sich eine Quittung oder einen entsprechenden Bescheid aushändigen zu lassen. Darauf sollten neben der Adresse der Behörde auch der Name des Polizisten und dessen Unterschrift zu finden sein. Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland sollten Sie sich an einen Anwalt, Ihre Rechtschutzversicherung oder Ihren Automobilklub wenden, sofern Sie Mitglied sind.

Tipps für Autofahrer: Vorschriften im Ausland

Euro-Kennzeichen im Fahrzeugschein nachtragen lassen

Wenn Sie vor Ihrer nächsten Reise ins Ausland auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie den Fahrzeugschein bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde umschreiben lassen. Die Kosten dafür betragen laut ADAC etwa 10 Euro. Allerdings haben sich nach Bekanntwerden der Fälle einige Bundesländer dazu bereit erklärt, das Problem mit dem Bindestrich im Fahrzeug kostenlos zu beheben.

Erkundigen Sie sich am besten bei der für Sie zuständigen Behörde. Anschließend können Sie auch mit dem Euro-Kennzeichen wieder beruhigt ins Ausland fahren.

11.06.2013, 15:51 Uhr | tm (CF)

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