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CO2-Ausstoß: Wichtig für Berechnung der Kfz-Steuer

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CO2-Ausstoß: Wichtig für Berechnung der Kfz-Steuer

| cf (CF)

Bei der Berechnung der Kfz-Steuer spielen nicht mehr nur der Hubraum und die Schadstoffklasse eine Rolle: Auch der CO2-Ausstoß fließt seit einigen Jahren bei neueren Autos in die Berechnung mit ein. Doch welche Auswirkungen hat er genau auf die Höhe der Kfz-Steuer?

CO2-Ausstoß: Nur bei neueren Autos steuerlich relevant

Der CO2-Ausstoß eines Autos fließt derzeit nur bei solchen Wagen in die Berechnung der Kfz-Steuer mit ein, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden. Fahren Sie ein älteres Auto, ist der CO2-Ausstoß bei Ihnen noch kein Kriterium. Grund ist, dass es für ältere Autos noch keine offiziellen CO2-Werte gibt, die eine Berechnung bei der Kfz-Steuer möglich machen würde. Ursprünglich sollte bis 2013 auch bei älteren Autos eine CO2-basierte Versicherung erfolgen, derzeit gibt es jedoch nach Angaben des Bundesfinanzministeriums noch keine konkreten Angaben.

Bei Autos, die vor dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden, staffelt sich die Kfz-Steuer daher weiterhin je nach Schadstoffklasse bei Benzinern von 6,75 Euro bis 25,36 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum, bei Dieselmotoren von 15,44 bis 37,58 Euro. (Hauptuntersuchung überziehen: Das kann teuer werden)

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Neuwagenkauf: CO2-Label beachten

Laut einer Mitteilung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) kennen drei Viertel der Autofahrer das CO2-Label noch nicht, das seit 1. Dezember 2011 bei Neuwagen Pflicht ist. Ein Blick auf dieses Öko-Label sowie das Fahrzeug-Datenblatt beziehungsweise bei jungen Gebrauchten die Rubrik V.7 der Zulassungsbescheinigung kann Ihnen jedoch wertvolle Hinweise dazu liefern, mit welchem CO2-Ausstoß Sie rechnen müssen. Dieser ist dort in Gramm pro Kilometer angegeben. Dieser Wert fließt dann direkt mit in die Berechnung der Kfz-Steuer ein. (Parkscheibe: Das sollten Sie beachten)

Berechnung der Kfz-Steuer mit CO2-Ausstoß

Bei Autos, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden, berechnet sich die Kfz-Steuer nach folgenden Kriterien: Zusätzlich zu einem Sockelbetrag für die Motorengröße – 2 Euro für Benziner und 9,50 Euro für Diesel pro angefangene 100 Kubikzentimeter – wird häufig ein CO2-Zuschlag fällig. Dieser wird ab einem bestimmten Grenzwert erhoben, der umso strenger ausfällt, je neuer das Auto ist. Bei einer Neuzulassung ab 2012 liegt dieser bei 110 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer. Für jedes Gramm mehr werden zwei Euro erhoben. Eine erneute Verschärfung des Grenzwerts ist nach dpa-Angaben für 2014 geplant, dann auf 95 Gramm pro Kilometer. (Euro-Kennzeichen im Ausland: Bußgeld für fehlenden Bindestrich?)

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Quelle: cf (CF)

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