14.09.2012, 15:28 Uhr | ak (CF)
Viele Autofahrer meinen zu wissen: Mit Flipflops und High Heels darf man auf keinen Fall Auto fahren. Ganz so einfach ist es aber nicht. Hier lesen Sie, mit welchem Schuhwerk Sie sich ans Steuer setzen dürfen, wann Sie mit einem Bußgeld rechnen müssen und ob die Versicherung im Schadensfall zahlen muss.
Bei sommerlichen Temperaturen bevorzugen viele offene Schuhe wie Sandalen oder Flipflops. So scheint es dann verlockend, die Flipflops auch beim Autofahren anzulassen oder barfuß zu fahren. Nicht selten folgt eine Belehrung der Mitfahrer, dass die Versicherung so bei einem Unfall nicht zahlen wird. Auch Frauen, die sich mit High Heels hinters Steuer setzen, müssen sich oft anhören, dass das verboten sei.
Mit Flipflops Autofahren ist nicht verboten, stellt aber ein Sicherheitsrisiko dar (Quelle: teutopress/imago)
Diese Aussagen sind jedoch nicht immer richtig, denn es gibt kein ausdrückliches Verbot am Steuer Flipflops, High Heels oder Gummistiefel zu tragen. Auch das Barfußfahren ist bei Privatfahrten nicht grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind Berufskraftfahrer: Sind sie dienstlich unterwegs, müssen sie laut Gesetz feste und geschlossene Schuhe tragen.
Wer mit Flipflops oder High Heels Auto fährt und in einen Unfall gerät oder diesen verursacht, muss sich auf unangenehme Fragen von Polizei und anderen Unfallbeteiligten einstellen. Denn jeder, der mit dem Auto unterwegs ist, hat laut Straßenverkehrsordnung für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs Sorge tragen. Gerichte haben entschieden, dass Autofahrer diese Sorgfaltspflicht verletzen, wenn sie keine festen Schuhe tragen. Sie nehmen die Gefahr in Kauf von den Pedalen abzurutschen oder wertvolle Sekunden im Falle eines nötigen Bremsmanövers zu verlieren, da sich die Schuhe mit den Pedalen verhaken können.
Mit einem Bußgeld muss der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle aber nicht rechnen, ausgenommen es resultiert ein Unfall. Barfußfahren verletzt diese Sorgfaltspflicht übrigens laut einem aktuellen Urteil nicht.
Laut "Focus" stellt das Fahren mit leichtem Schuhwerk keine grobe Fahrlässigkeit dar, sodass die Kfz-Versicherungen in der Regel für einige Schäden aufkommen müssen. Schäden des Unfallopfers zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung in jedem Fall, unabhängig mit welchem Schuhwerk Sie unterwegs waren. Ob allerdings die Schäden am eigenen Fahrzeug vollständig über eine Vollkasko-Versicherung abgerechnet werden können, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab: eine hundertprozentige Sicherheit dafür gibt es nicht.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Streitigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden, sollten Sie in eigenem Interesse besser mit geeigneten Schuhen Auto fahren. Ein Unfall lässt sich nie vorhersehen, auch wenn Sie stets vorsichtig fahren. Wählen Sie zum Fahren nur solche Schuhe, mit denen Sie in jeder Situation angemessen reagieren können. Tipp: Um im Sommer möglichst schnell nach der Fahrt wieder in die Flipflops zu kommen, sollten Sie einfach ein Paar feste Schuhe ins Auto legen, das Sie nur zum Fahren anziehen.
14.09.2012, 15:28 Uhr | ak (CF)
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