Straßenverkehrsordnung
Handyverbot im Auto: Das gilt06.09.2013, 14:47 Uhr | d.a.s., sikoe, ar
Die Zahl der Verstöße gegen das Handyverbot im Auto wächst stetig. Ob dies vielleicht an einigen Irrtümern liegt, die sich hartnäckig halten? Einen kleinen Knigge für Autofahrer mit Mobilfunktelefon gibt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Eigentlich steht es schwarz auf weiß in der Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1 a StVO): Autofahrer dürfen ein Handy nur zur Benutzung in die Hand nehmen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor nicht läuft. Laut StVO werden Verstöße mit einem Bußgeld geahndet. Laut Bußgeldkatalog beträgt hier der Regelsatz 40 Euro und zusätzlich erhält der Fahrer auch mindestens einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei, berichtet "Zeit online".
Nur schnell den Anruf abweisen? Auch das ist verboten (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Dennoch hält sich bei vielen Fahrzeugführern die Meinung, dass beispielsweise ein dringendes Gespräch erlaubt ist und auch das Wegdrücken eines hereinkommenden Anrufes keinerlei Strafe nach sich zieht. „Das ist leider ein Irrtum“, warnt Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Daher beschäftigt das Telefonieren im Auto auch verstärkt die deutschen Gerichte. Anhand einiger Urteile zeigt die D.A.S. Expertin, was verboten und was erlaubt ist.
Wer den Motor ausgeschaltet hat, darf mit seinem Handy telefonieren. Das gilt auch für eine rote Ampel (OLG Bamberg, Az. 3 Ss OWi 1050/06) oder einen beschrankten Bahnübergang. „Auf der sicheren Seite sind Mobilfunknutzer mit einer Freisprecheinrichtung. Zulässig ist auch ein einseitiges Head-Set“, ergänzt die Rechtsexpertin der D.A.S.
„Mit diesen Vorrichtungen ist die Benutzung des Handys während der Fahrt erlaubt. Dabei muss das Telefon nicht zwingend fest im Fahrzeug installiert sein. Allerdings muss es möglich sein, einen Anruf anzunehmen, ohne das Handy selbst in die Hand zu nehmen – auch nicht für einen kurzen Moment.“
Ansonsten hilft nur: eine Parkmöglichkeit suchen und den Anrufer in Ruhe zurückrufen!
Mitten auf der Kreuzung klingelt das Handy – schnell den Anruf wegdrücken, dann stört das Gebimmel nicht mehr. Vielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass diese Bedienung bereits eine Geldstrafe von 50 Euro nach sich ziehen kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln (Az. III-1 RBs 39/12).
Ebenfalls 50 Euro kostete einen Kraftfahrer der schnelle Blick unterwegs auf die Uhranzeige seines Handydisplays (OLG Hamm, Az. 2 Ss OWi 177/05).
Wer während der Fahrt eine zündende Idee hat, die er umgehend in sein Mobilfunktelefon sprechen möchte, den warnt die D.A.S. Juristin: „Das Oberlandesgericht Thüringen (Az. 1 Ss 82/06) sah in der Verwendung des Mobiltelefons als Diktiergerät während einer Autofahrt ebenfalls eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung – und damit eine Verkehrsordnungswidrigkeit.“
Das gilt auch für die Nutzung des Terminkalenders, des Internetzugangs, der Handykamera sowie für das Verschicken von SMS-Nachrichten.
Auch bei der Suche nach einer Adresse sollten sich Autofahrer besser von ihrem Navigationsgerät als von der Navigierhilfe in ihrem Handy leiten lassen. Denn letzteres wird ebenfalls mit einer Geldbuße geahndet (OLG Hamm, Az. III-5 RBs 11/13). In jedem Fall hatten die Autofahrer das Handy in die Hand genommen, um dessen Funktionen zu nutzen. Smartphones dürfen zwar generell als Navi zum Einsatz kommen, doch nur solange Sie während der Fahrt beide Hände am Steuer lassen. Falls Sie Ihr Ziel nachkorrigieren müssen, sollten Sie dafür einen Parkplatz oder eine Haltebucht aufsuchen, empfiehlt das Online-Portal der "PC Welt".
Das heißt konkret: Nicht nur das Telefonieren während der Fahrt ist verboten, sondern jede Nutzung des Handys, für die das Gerät in die Hand genommen werden muss.
„Ein weiteres Tabu für Handynutzer hinter dem Steuer ist übrigens der Seitenstreifen“, ergänzt die D.A.S. Expertin mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. IV-2 Ss OWi 84/08): „Dieser ist ausschließlich für Autopannen vorgesehen, ansonsten liegt ein unerlaubtes Halten auf einer Kraftfahrstraße und ein Verstoß gegen Paragraph 18 Abs. 8 der StVO vor – gegebenenfalls zusätzlich zur unerlaubten Nutzung des Mobiltelefons bei laufendem Motor.“
Autofahrer dürfen ein Handy nur zwecks Benutzung in die Hand nehmen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor nicht läuft (§ 23 Abs. 1 a StVO).
Auf der sicheren Seite sind Mobilfunknutzer mit einer Freisprecheinrichtung.
Während der Autofahrt ist es auch verboten, das Handy in die Hand zu nehmen, um SMS-Nachrichten zu verschicken, den Organizer oder den Internetzugang zu nutzen.
Auf dem Seitenstreifen zu halten, um mit dem Handy zu telefonieren, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Dieser ist ausschließlich für Autopannen vorgesehen.
06.09.2013, 14:47 Uhr | d.a.s., sikoe, ar
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