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Weihnachtsdeko im Treppenhaus: Wie viel ist erlaubt?


Rechtslage in Mietshäusern
Weihnachtsdeko im Treppenhaus: Wie viel ist erlaubt?

t-online, kk

Aktualisiert am 04.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Feiertagsdeko: Weihnachtsfans schmücken sowohl in ihrer Wohnung als auch vor ihrer Wohnung gerne.Vergrößern des BildesFeiertagsdeko: Weihnachtsfans schmücken sowohl in ihrer Wohnung als auch vor ihrer Wohnung gerne. (Quelle: Malkovstock/getty-images-bilder)
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Weihnachtsdekoration gehört zur Vorweihnachtszeit wie Adventskranz und Lichterketten. Über Geschmack lässt sich nicht streiten – im Treppenhaus von Mietshäusern hingegen schon.

Das Treppenhaus als Gemeinschaftsraum

Rein rechtlich gesehen gehören Treppenhäuser und Flure zur Mietsache. "Der einzelne Mieter darf sie nutzen, zumindest soweit die Belange der Mitbewohner nicht beeinträchtigt werden", so der Deutsche Mieterbund. Der spezielle Fall Weihnachtsdekoration wird zwar nicht behandelt, es wird dennoch deutlich, dass an weihnachtlichem Schmuck zur Adventszeit grundsätzlich nichts zu beanstanden ist – auch wenn Sie selbst vielleicht kein großer Freund davon sein sollten.

Erlaubt ist, was die Nachbarn nicht beeinträchtigt

Sollte Ihrem Nachbarn die Weihnachtsdekoration in den eigenen vier Wänden nicht genügen, um in Festtagsstimmung zu kommen, müssen Sie akzeptieren, dass er auch das Treppenhaus schmückt.

Die Grenzen unterscheiden sich hier nicht von denen, die auch zu jeder anderen Jahreszeit gelten, in denen zum Beispiel das Deponieren von Getränkekisten und anderen sperrigen Gegenständen untersagt ist: Wenn die Weihnachtsdekoration wie beispielsweise ein Christbaum oder große Dekofiguren zu Stolperfallen werden, sind sie ausdrücklich verboten und wieder zu entfernen. Als unzumutbare Belästigungen gelten zudem Duftsprays oder Räucherstäbchen, wenn sie im Treppenhaus verwendet werden.

Die Wohnungstür als kreative Spielwiese

Sollte Sie besonders die Weihnachtsdekoration an der Wohnungstür Ihres Nachbarn stören, haben Sie hingegen schlechte Karten: An diesem Teil des Treppenhauses hat er das Recht, sich kreativ auszutoben. Mit Weihnachtskugeln behangene Türkränze und andere Deko-Elemente sind explizit erlaubt – und das nicht nur zur Weihnachtszeit: Auch zu Ostern müssen Sie damit rechnen, dass Osterhasen und Deko-Eier Sie auf Schritt und Tritt durchs Treppenhaus verfolgen.

Sollte Ihnen die Dekoration des Nachbarn aber doch einmal zu weit gehen, bietet es sich an, mit ihm ins Gespräch zu kommen – vielleicht ist er ja dazu bereit, auf den einen oder anderen Element im Treppenhaus zu verzichten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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