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Pflegeerlaubnis und Co.: Rechtliches zum Thema Tagesmutter


Pflegeerlaubnis und Co.: Rechtliches zum Thema Tagesmutter

jh (CF)

Aktualisiert am 25.04.2013Lesedauer: 2 Min.
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Die Anforderungen an eine Tagesmutter sind nach deutschem Recht bundesweit nicht einheitlich geregelt. Allerdings müssen Tagesmütter eine Pflegeerlaubnis vorweisen, die sie durch Qualifikationsmaßnahmen über das Jugendamt erhalten können. Tagesmutter kann im Prinzip jeder werden, der die regionalen Anforderungen erfüllt. Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Anforderungen an Tagesmütter.

Wann Sie eine Pflegeerlaubnis brauchen

Eine Pflegeerlaubnis als Tagesmutter brauchen Sie immer dann, wenn Sie ein oder mehrere fremde Kinder außerhalb deren häuslichen Umfelds betreuen wollen, beispielsweise bei Ihnen zu Hause oder in anderen Räumlichkeiten, so das Fachportal "tagesmutter.net". Weitere Voraussetzung ist, dass die Betreuung vergütet wird und Sie die Kinder über einen längeren Zeitraum als drei Monate sowie mehr als 15 Stunden die Woche betreuen.

Mit der Pflegeerlaubnis weisen Sie nach, dass Sie über ausreichend pädagogische Kenntnisse und Erfahrungen im Erziehungsbereich verfügen. Zusätzlich bestätigen Sie damit, dass Sie über angemessene Räumlichkeiten verfügen, in denen Sie betreuen können – maximal jedoch fünf Kinder. Die Antragstellung erfolgt beim Jugendamt, die genauen rechtlichen Bestimmungen können regional abweichen. (Alltag bei der Tagesmutter: Der Tagesablauf)

Pflegeerlaubnis beantragen: Voraussetzungen

Um eine Pflegeerlaubnis zu erhalten, müssen Sie als Tagesmutter Ihre Eignung nachweisen können. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: Haben Sie bereits eine berufliche Ausbildung oder Weiterbildung mit pädagogischem Schwerpunkt als Erzieherin, ist es für Sie kein Problem, eine entsprechende Pflegeerlaubnis zu erhalten. Alternativ kann es auch genügen, wenn Sie mehrere Jahre praktische Erfahrung in der Tagespflege nachweisen können.

Tagesmutter ohne Berufs- oder Pflegeerfahrung

Doch auch ohne solche Vorkenntnisse, können Sie eine Pflegeerlaubnis bekommen. Hierfür müssen Sie jedoch eine entsprechende Grundausbildung absolvieren, die von verschiedenen Institutionen wie Jugendämtern oder Volkshochschulen angeboten wird. Die Ausbildung setzt sich aus 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten zusammen. Mit dem Abschluss dieser Ausbildung haben Sie das Recht, eine Tagespflege für maximal fünf Kinder anzubieten.

Doch auch mit Pflegeerlaubnis sind Sie als Tagesmutter dazu angehalten, sich regelmäßig weiterzubilden. Entsprechende Seminare werden ebenfalls von diesen Institutionen angeboten. (Tagesmutter: Die Haftpflichtversicherung ist ein Muss)

Pflegeerlaubnis mit besonderem Recht

In bestimmten Fällen haben Sie das Recht, auch ohne Pflegeerlaubnis als Tagesmutter zu arbeiten. Nämlich dann, wenn Sie Kinder in deren Elternhaus betreuen und sich das Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Minijobs bewegt. Dann werden für Sie auch weder Steuern noch Sozialabgaben fällig. Lediglich die Familie muss als Ihr Arbeitgeber einen Pauschalbetrag an den Gesetzgeber leisten.

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