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Voraussetzungen für die Krippe: Diese Unterlagen brauchen Sie

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Voraussetzungen für die Krippe: Diese Unterlagen brauchen Sie

11.06.2013, 11:01 Uhr | kk (CF)

In Deutschland gelten je nach Kommune unterschiedliche Voraussetzungen für die Krippe. Für eine Anmeldung brauchen Sie aber in den meisten Fällen die gleichen Unterlagen, mit denen Sie Auskunft über Ihr Einkommen und die Gesundheit Ihres Kindes geben müssen. Zudem sollten Sie die einzelnen Anmeldefristen für die Kinderkrippe Ihrer Wahl beachten.

Informationen vor der Anmeldung

Bevor Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz anmelden, können Sie sich bei den zuständigen Stellen informieren, welche speziellen Voraussetzungen für die Krippe Ihrer Wahl gelten – und welche Unterlagen Sie benötigen. Bei kommunalen Einrichtungen können Sie sich dazu direkt an die Leitung der jeweiligen Institution, die Gemeinden oder das Jungendamt wenden, so die Sächsische Staatskanzlei auf Ihrer Webseite. Wenn Sie Ihr Kind in einer privaten oder freien Kinderkrippe betreuen lassen wollen, können Sie direkt mit der Geschäftsführung Kontakt aufnehmen, um Ihre Fragen zu klären. (Krippe für Kinder: Was sind Vor- und Nachteile?)

Frühzeitig die Unterlagen sammeln und einen Platz beantragen

Sie sollten Ihr Kind spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn anmelden. So steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie auch einen Platz bekommen – für ein Ungeborenes lässt sich in der Regel noch kein Betreuungsanbot in einer Krippe sichern. Allerdings sollten Sie sich frühzeitig um einen Krippenplatz kümmern, da der Andrang sehr groß ist. Da kann es nicht nur zum Problem werden, ein Platz an der von Ihnen favorisierten Krippe zu bekommen – es kann schon sehr schwer sein, überhaupt einen zu bekommen. (Krippenkosten: Womit muss ich rechnen?)

Das gehört zu einer glücklichen Kindheit

Voraussetzungen für die Krippe

Grundsätzlich gilt: Ihr Kind muss mindestens sechs Monate alt sein, damit es in einer Kinderkrippe betreut werden kann. In Einzelfällen können Krippen mit einer ausdrücklichen Erlaubnis auch schon Babys im Alter von acht Wochen aufnehmen. Häufig müssen Sie außerdem medizinische Unterlagen bei der Anmeldung vorlegen, zum Beispiel ein ärztliches Attest und einen Impfnachweis.

eltern.t-online.de: Kinderbetreuung: Kinderkrippe ja oder nein

Manche Kommunen haben zudem eigene Voraussetzungen für die Krippe: In einigen Fällen müssen Sie beispielsweise nachweisen, ob Sie erwerbstätig sind, etwa über einen Arbeitsvertrag oder eine Lohnbescheinigung. Gleiches gilt teilweise, wenn Sie eine Ausbildung absolvieren. Sofern eine Familie zudem finanzielle Hilfen bezieht, können manche Gemeinden auf einen Nachweis bestehen.

11.06.2013, 11:01 Uhr | kk (CF)

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