29.05.2013, 13:39 Uhr | sk (CF)
Die sogenannten U-Untersuchungen wurden 1991 in Deutschland eingeführt, um eine gesunde Entwicklung von Kindern sicherzustellen. Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 sind kostenlos und finden ab der Geburt verteilt über einen Zeitraum von 64 Monaten statt.
Das Hauptziel der U-Untersuchungen ist es, angeborene Störungen bei Neugeborenen möglichst frühzeitig zu erkennen. Auch wenn auf diese Weise nicht zwingend eine Heilung erzielt werden könne, würden sich die gesundheitlichen Folgen in der weiteren körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes vermeiden oder immerhin vermindern lassen, so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Themenseite "kindergesundheit-info.de". Es ist deshalb besonders wichtig, dass die empfohlenen Untersuchungszeiträume unbedingt eingehalten werden.
Die erste Vorsorgeuntersuchung U1 erfolgt bereits unmittelbar nach der Geburt. Überprüft werden unter anderem Atmung, Herzschlag, Muskeltätigkeit sowie Wirbelsäule, Extremitäten und Gelenke. An den folgenden drei bis zehn Tagen sollte schon die U2-Vorsorge folgen, um Störungen des Stoffwechsels auszuschließen. Die dritte U-Untersuchung wird meist durch einen Kinderarzt durchgeführt, und zwar zwischen der vierten und fünften Lebenswoche. Überprüft werden unter anderem Organe, Ernährungszustand sowie Hör- und Sehvermögen.
Zwischen dem dritten und vierten Lebensmonat des Kindes sollte die vierte U-Untersuchung (U4) erfolgen. Auf dem Prüfstand steht hier der Bewegungsapparat sowie erneut das Hör- und Sehvermögen. Außerdem erhält das Kind einen umfangreichen Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus, Haemophilus Influenzae (Hib), Hepatitis B, Kinderlähmung, Keuchhusten und Pneumokokken. Die BZgA empfiehlt, für die U4 einen möglichst frühen Termin zu wählen.
eltern.t-online.de: Impfungen bei Kindern – Interaktive Grafik zeigt, was Eltern wissen sollten
Ab dem sechsten und bis zum siebten Monat sollte dann die Vorsorge-Untersuchung U5 folgen. Im Fokus stehen erneut Seh- und Hörvermögen sowie die Beweglichkeit des Kindes. Auch Geschicklichkeit und Körperbeherrschung werden durch den Kinderarzt gecheckt, gegebenenfalls holt er fehlende Impfungen nach.
Die U6 ist die erste U-Untersuchung, bei der neben dem obligatorischen Gesundheitscheck auch die geistige Entwicklung verstärkt im Vordergrund steht. Sie sollte zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat erfolgen. Kann Ihr Kind schon krabbeln oder stehen? Wie verläuft die sprachliche Entwicklung? Es folgen außerdem weitere Teilimpfungen sowie die erste Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken, außerdem die einmalige Impfung gegen Meningokokken C. (Kinderkrankheiten: Tipps zu Impfungen bei Kindern)
Zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat, also noch vor dem zweiten Geburtstag, solle die U7-Vorsorge-Untersuchung auf dem Programm stehen. Es wird die weitere körperliche und geistige Entwicklung des Kindes überprüft sowie spätestens jetzt die zweite Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken durchgeführt. Ein Jahr später folgt zwischen den 34. und 36. Lebensmonat die Untersuchung U7a, bei der Brust, Bauch und Geschlechtsorgane sowie das Nervensystem untersucht werden. Das Hauptaugenmerk liegt außerdem auf der Seh- und Hörfähigkeit sowie der Entwicklung der Sprache: Ihr Kind sollte jetzt Sätze mit drei bis fünf Wörtern äußern können.
Bei der vorletzten Vorsorge-Untersuchung U8 (46. bis 48. Lebensmonat) stehen neben den körperlichen Untersuchungen vor allem Sozialverhalten und Interessensgebiete des Kindes im Zentrum. Gegebenenfalls werden Auffrischungsimpfungen nötig. Die letzte U-Untersuchung sollte zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat erfolgen. Neben den üblichen Untersuchungen gibt es auch kleine Testaufgaben für Ihr Kind, um seine geistigen Fähigkeiten zu dokumentieren.
Grundsätzlich erhalten Sie bei jeder U-Untersuchung Hilfestellungen, die den aktuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes betreffen, wie etwa fürs Zahnen, die Ernährung oder die ersten Gehversuche. Sollten die Vorsorge-Untersuchungen Entwicklungsverzögerungen oder -störungen offenbaren, können Sie außerdem gezielte Unterstützungen in Anspruch nehmen. Die Kosten für die U-Untersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, so das Bundesministerium für Gesundheit auf seinen Internetseiten.
29.05.2013, 13:39 Uhr | sk (CF)
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