19.02.2013, 11:29 Uhr | am (CF)
Die Beerdigungskosten haben schon in vielen Familien zu einem großen Streit geführt. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Angehörigen für die Kosten aufkommen müssen – und die können schnell in die Tausende gehen. Da aber gleichzeitig eine Bestattungspflicht besteht, springt im Notfall der Staat ein.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind die Erben eines Verstorbenen auch für seine Bestattung verantwortlich und müssen die Beerdigungskosten tragen. In der Regel sind das die nächsten Angehörigen, etwa die Kinder. Es entstehen zum Beispiel Kosten für die Dienstleistung des Bestatters, den Sarg oder die Urne, die Friedhofsgebühr mit Grabpflege sowie eventuelle Zusatzleistungen.
Beerdigungen kosten in den meisten Fällen viel Geld (Quelle: blickwinkel/imago)
Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" kostet die durchschnittliche Bestattung in Deutschland rund 6.000 Euro. Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr aus, sodass insbesondere Menschen mit geringen finanziellen Mitteln vorsorgen sollten. Eine Möglichkeit kann eine private Sterbegeldversicherung sein. (Trauerfall: Informieren Sie sich rechtzeitig, was zu tun ist)
Mit dem Thema Tod und Beerdigung setzt sich wohl niemand gern auseinander. Eine rechtzeitige Aufstellung der möglichen Kosten kann Ihnen jedoch helfen, damit Sie im Ernstfall nicht völlig unvorbereitet sind und nicht dazu neigen, das erstbeste Angebot eines Bestatters anzunehmen. Wenn Sie pflegebedürftige, kranke oder sehr alte Angehörige haben, ist es besonders zu empfehlen, sich mit dem Thema Beerdigungskosten rechtzeitig zu beschäftigen.
Entscheidende Kostenfaktoren sind die Art der Bestattung und die Grabpflege. Die Wünsche des Verstorbenen, etwa nach einer normalen Erdbestattung oder einer Feuerbestattung, sind dabei natürlich zu berücksichtigen. (Wissenswertes rund um die Urnenbestattung)
In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht für Verstorbene. Die Beerdigung muss notfalls das Ordnungsamt veranlassen, wenn keine Angehörigen vorhanden sind. Wenn es Angehörige gibt, diese aber nicht für die Kosten aufkommen können, etwa weil sie selbst Sozialleistungen beziehen und kein Einkommen haben, springt der Staat ein. Er übernimmt jedoch nur die Kosten für die einfachste und kostengünstigste Variante der Bestattung. Dazu gehört zum Beispiel ein einfacher Sarg oder eine einfache Urne sowie ein einfacher Grabstein. (Mit dem Bestattungsvorsorge-Vertrag werden Angehörige entlastet)
19.02.2013, 11:29 Uhr | am (CF)
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