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Kurzzeitpflege beantragen: So geht’s

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Kurzzeitpflege beantragen: So geht’s

29.05.2013, 13:22 Uhr | ng (CF)

Die Gründe dafür, um Kurzzeitpflege zu beantragen können ganz unterschiedlich sein: Bei einer kurzfristigen Verschlechterung des Gesundheitszustands kann eine vorübergehende Unterbringung im Pflegeheim sinnvoll sein, aber auch, wenn pflegende Angehörige krank werden. Doch wie beantragt man eigentlich Kurzzeitpflege und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Wann besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Laut SGB XI Paragraf 42 können Menschen Kurzzeitpflege beantragen, wenn die häusliche Pflege über einen begrenzten Zeitraum nicht sichergestellt ist. Oder aber in Krisensituationen, in denen eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreichend ist. Übrigens haben pflegende Angehörige das Recht auf Entlastung. Das heißt, dass auch Urlaub ein Grund für einen entsprechenden Antrag sein kann.

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist jedoch auf maximal 28 Kalendertage im Jahr beschränkt, und die Kosten dürfen den Betrag von maximal 1.550 Euro nicht überschreiten. Die pflegebedingten Aufwendungen werden immer dann von der Pflegekasse übernommen, wenn vor der Antragstellung bereits mindestens die Pflegestufe I bewilligt wurde. Für zusätzlich mit der Pflegeeinrichtung vereinbarte Leistungen müssen Betroffene außerdem selber aufkommen. (Kurzzeitpflege: Was versteht man darunter?)

Kurzzeitpflege beantragen: Wer ist Ansprechpartner?

Wer für sich oder einen Angehörigen Kurzzeitpflege beantragen möchte, muss sich hierfür an die zuständige Pflegekasse wenden. Die Kosten werden ab dem Tag der Antragstellung übernommen, je nach Pflegekasse auch noch einige Tage rückwirkend.

Sofern Sie noch keine passende Pflegeeinrichtung gefunden haben, sind die Pflegekassen bei der Suche behilflich. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung staatlich zugelassen ist, andernfalls besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Erstattung der Kurzzeitpflege. Je nach Krankenkasse und abhängig von der Pflegeeinrichtung kann die Kostenerstattung unterschiedlich gehandhabt werden: In einigen Fällen rechnen die Pflegekassen direkt mit den Einrichtungen ab, in anderen müssen Sie die Rechnung zunächst selber begleichen und anschließend einreichen. Am besten informieren Sie sich frühzeitig. So vermeiden Sie finanzielle Engpässe, wenn Sie Kurzzeitpflege beantragen. (Pflegestufe beantragen und Leistungen beziehen)

29.05.2013, 13:22 Uhr | ng (CF)

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