Arbeitsrecht
Sonderurlaub bei Todesfall: Das steht Ihnen zu28.06.2013, 16:50 Uhr | ce (CF)
Der Todesfall eines nahen Angehörigen ist eine emotionale Stresssituation. Neben der Trauer über den Verlust eines liebenswerten Menschen gilt es, die Beerdigung zu organisieren und sonstigen Formalitäten, wie zum Beispiel der Abwicklung der Erbschaftsangelegenheiten, gerecht zu werden. In solchen Fällen hat der Gesetzgeber bestimmte Regelungen für Arbeitnehmer getroffen. Im Folgenden finden Sie alles Wissenswerte zum Thema Sonderurlaub bei einem Todesfall und lesen, welche Rechte Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang zustehen.
Das deutsche Arbeitsrecht gewährt Arbeitnehmern, egal ob sie in Vollzeit oder Teilzeit, als Aushilfe, als Praktikant oder als Auszubildender angestellt sind, einen Anspruch auf Urlaubstage. In welchem Umfang der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Erholungstage gewähren muss, ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt.
In Todesfällen haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub (Quelle: INSADCO/imago)
Gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der Mindesturlaubsanspruch 24 Werktage, wobei der Gesetzgeber von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht. Für all diejenigen, die fünf Tage pro Woche arbeiten, wird der Mindesturlaub pro Kalenderjahr "herunter gerechnet". Demnach steht Arbeitnehmern, sofern nichts anderes in einem Tarifvertrag oder einer innerbetrieblichen Fassung vereinbart wurde, eine Mindesturlaubszeit von 20 Werktagen zu (bei einer Vier-Tage-Woche 16, bei einer Drei-Tage-Woche 12, bei einer Zwei-Tage-Woche 8 und bei einer Ein-Tage-Woche 4 Arbeitstage).
Während der Urlaubszeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung. Auch hier greift das BUrlG, sofern keine anderen tariflichen Regelungen getroffen wurden. § 11 BUrlG regelt die Lohnfortzahlung während des Urlaubs. Demnach bemisst sich das während des Urlaubs zu zahlende Entgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. In der Regel erhält der Arbeitnehmer während der Urlaubszeit einfach sein normales Gehalt weiter, so als wenn er tatsächlich arbeiten würde. Der individuelle Anspruch auf Urlaubsentgelt leitet sich von der im Arbeitsvertrag festgelegten Stundenzahl beziehungsweise der Anzahl der Arbeitstage pro Woche ab.
So genannter Sonderurlaub aus persönlichen Gründen ist im gesetzlichen Mindesturlaub nicht eingerechnet. Arbeitnehmer haben allerdings gemäß Bürgerliche(m) Gesetzbuch (BGB) einen Anspruch auf Sonderurlaub in besonderen Fällen. § 616 BGB gewährt dem Arbeitnehmer bei verschiedenen Anlässen Sonderurlaub, sofern er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Der Todesfall eines nahen Angehörigen ist ein solcher Grund. Als nahe Angehörige zählen Geschwister, Eltern, Kinder oder Großeltern. Auch bei Pflege-, Adoptiv- oder Enkelkindern greift diese Regelung, nicht aber beim Todesfall eines Onkels oder eines Cousins. Normalerweise ist der Arbeitnehmer in einem solchen Fall etwa zwei Tage freigestellt - einen Tag für den Todestag und einen weiteren für die Beerdigung.
Das Recht auf Sonderurlaub bei einem Todesfall ist weiterhin nicht nur im BGB, sondern auch in vielen Arbeitsverträgen festgelegt. Erfragen Sie daher in Ihrer Firma, an wen Sie sich wegen eines Antrages auf Sonderurlaub wenden müssen und wie dieser genau geregelt ist. Erster Ansprechpartner ist in solchen Fällen die Personalabteilung beziehungsweise der direkte Vorgesetzte. Sollte der Arbeitgeber den Antrag abweisen, haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten und eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Sollte eine bezahlte Freistellung tatsächlich nicht möglich sein, haben Sie schließlich die Möglichkeit, sofern dies genehmigt wird, regulären Urlaub oder eine unbezahlte Freistellung in Anspruch zu nehmen.
28.06.2013, 16:50 Uhr | ce (CF)
Kommentare
/ 0Top Partner
Diesen Artikel...
Hier finden Sie Tipps und Hilfe zu den wichtigsten Themen. mehr
Neue Version: Beliebte Eltern-App hat ihr Angebot erweitert. Download
Schlafmangel hat schwerwiegende Folgen. mehr
Wann sich Labrador, Dackel, Schäferhund und Co. wohl fühlen und für wen sie sich eignen. Zur Fotoshow
Wir verraten Ihnen in unserer Fotoshow Wissenswertes rund ums Thema Gartenhecken. Zur Fotoshow
Lesen Sie, worauf es bei Erziehung und Freizeit Ihrer kleinen Schützlinge ankommt. Zur Fotoshow
Auch mit einem Kurzhaarschnitt können Sie sehr unterschiedliche Looks kreieren. Die Stars zeigen, wie das geht. mehr
Sparsam & extra leise: Waschmaschine für 499,- € - 7 kg Ladevolumen und EEK A+++. bei OTTO
Versandkostenfrei! Jetzt Trendlooks bis 30.09.2013 online bestellen! bei MADELEINE
Bestellen Sie das Komplettpaket aus Fernsehen,
Telefon & Internet. Jetzt online sparen. von Telekom
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
S
T
U
V
W
Y
Z