27.11.2012, 15:46 Uhr | rr (CF)
Der Ruhestand ist der verdiente Abschluss eines langen Arbeitslebens. Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, kann dies zwar tun, muss in der Regel jedoch einige finanzielle Abstriche in Kauf nehmen. Erfahren Sie, was Sie beim vorgezogenen Ruhestand beachten sollten.
Immer mehr Menschen möchten bereits vor dem Eintritt ins offizielle Rentenalter in den Ruhestand gehen. 2010 waren es rund 320.000 Frührentner - also fast jeder Zweite. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 entschieden sich nur 14,5 Prozent, vorzeitig in Rente zu gehen, so der "Stern" in einem Bericht zum Thema. Der Grund: Viele Frührentner wollen sich den stressigen Arbeitsalltag ersparen.
Lebensabend früher genießen? Keineswegs unmöglich (Quelle: Insadco/imago)
"Aus unseren Beratungsgesprächen wissen wir, dass viele Ältere den gestiegenen Anforderungen am Arbeitsplatz und der enormen Arbeitsverdichtung nicht mehr gewachsen sind", sagt Michael Pausder vom Sozialverband VdK Deutschland gegenüber dem Wochenmagazin. Mehr Lebensqualität sei ein weiterer Faktor für einen frühzeitigen Eintritt in den Ruhestand. Die meisten Frührentner möchten noch etwas von ihrem Ruhestand haben, bevor sie es körperlich vielleicht nicht mehr können. (Rente mit 60 ohne Abschläge? So geht's)
wirtschaft.t-online.de: Frühzeitige Rente ohne Abschläge
Wer vor 1947 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze mit 65. Für die darauf folgenden Jahrgänge gilt stufenweise ein höheres Regelrentenalter, ab Jahrgang 1964 gilt dann für alle Pflichtversicherten die Rente mit 67. Wer vorzeitig in Rente gehen will, kann das ab einem Alter von 63 Jahren, allerdings müssen Frührentner dann je vorgezogenem Monat einen dauerhaften Abzug von 0,3 Prozent ihrer Altersbezüge hinnehmen. Wer also vier Jahre früher seinen Ruhestand genießen will, muss monatlich mit 14,4 Prozent Rentenabschlag rechnen. (Lebensabend: Welche Versicherungen sind sinnvoll?)
Neben dieser Möglichkeit gibt es jedoch noch zahlreiche andere Wege, um den Lebensabend früher genießen zu können. Entscheidend sind hierfür ganz individuelle Faktoren: Alter, Geburtsjahr, Pflichtbeitragszeiten, Gesundheitszustand, Geschlecht und natürlich der Zeitpunkt, zu dem Sie vorzeitig in Rente gehen möchten, spielen eine wichtige Rolle. Die genauen Voraussetzungen sollten Sie daher für Sie persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung in Erfahrung bringen sowie mit Ihrem Arbeitgeber absprechen. (Erwerbsminderungsrente: Was ist das?)
wirtschaft.t-online.de: Rente auch schon mit 60 möglich
Laut "Bild" können Sie früher in Rente gehen, wenn Sie mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben – müssen aber mit Abschlägen rechnen. Mit mindestens 45 Jahren Rentenkassenbeiträgen können Sie auch ohne Abschläge früher in die Rente eintreten. Frauen die vor 1952 geboren wurden und Arbeitslose müssen, so das Boulevardblatt, mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, wenn sie früher in Rente gehen möchten. Angestellte in Altersteilzeit müssen ebenfalls 15 Jahre eingezahlt haben und mindestens seit 24 Monaten in Altersteilzeit arbeiten. (Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit)
27.11.2012, 15:46 Uhr | rr (CF)
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