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Lebensabend und Steuer: Was Sie beachten müssen

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Lebensabend und Steuer: Was Sie beachten müssen

| jh (CF)

Rente und Steuern – für viele ein Begriffspaar, das nicht zusammengehört. Doch seit 2005 die Besteuerung der Renten reformiert wurde, müssen mehr und mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben. Jahr für Jahr steigt die Zahl derjenigen, die sich im Ruhestand mit dem Fiskus auseinandersetzen müssen. Erfahren Sie, was Sie im hohen Alter bei der Steuer beachten müssen.

Steuern zahlen im Ruhestand: Immer mehr betroffen

Auch Rentner müssen Steuern zahlen. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente ist, hängt davon ab, wann jemand in den Ruhestand geht. Bei Einsetzen der Reform 2005 lag der steuerpflichtige Anteil bei 50 Prozent. Seither steigt dieser jährlich um zwei Prozent für diejenigen, die später in den Ruhestand treten. Im Jahr 2012 liegt er bei 64 Prozent, im Jahr 2040 müssen Ruheständler 100 Prozent Ihrer gesetzlichen Renten versteuern. Beachten Sie aber, dass der bei Renteneintritt einmal festgelegte steuerpflichtige Anteil für den gesamten Rentenbezugsraum konstant bleibt, so ein Bericht der "Welt" zu diesem Thema.

Grundfreibetrag und Pauschalen beachten

Ob Sie als Rentner steuerpflichtig sind, hängt von der Höhe Ihrer Rente ab, aber auch davon, wie hoch Ihre eventuellen Nebeneinkünfte sind. Pauschal abzuziehen sind der Grundfreibetrag von 8.004 Euro sowie eine Pauschale von 2.000 Euro für Krankenversicherung, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Wenn Sie 2012 in den Ruhestand gehen, dürfen Ihre Rentenbezüge maximal rund 15.600 Euro betragen, um steuerfrei davonzukommen.

Ein Berechnungsbeispiel: 36 Prozent dieser Rente ist nicht zu versteuern (5.616 Euro). zuzüglich Freibetrag und Pauschale kämen Sie auf einen steuerfreien Betrag von 15.620 Euro. (Steuererklärung für Rentner: So können Sie Geld sparen)

Voraussetzung ist jedoch, dass Sie keine sonstigen Einkünfte beispielsweise durch Nebentätigkeiten – Ausnahme: 400-Euro-Job –, private Renten sowie Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte beziehen. Diese werden auf Ihre gesetzliche Altersvorsorge draufgeschlagen. Allerdings sind hier jeweils Sonderregelungen zu beachten, da verschiedene Einkünfte unterschiedlich besteuert, und nicht alle Einkommen zu 100 Prozent angerechnet werden.

Altersvorsorge: Diese Möglichkeiten haben Sie
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Welche Regelungen für andere Renten gelten

Betroffen von der seit 2005 geltenden Steuerreform sind neben der gesetzlichen Altersvorsorge auch die Riester-Rente und die Rürup-Rente. Ausgenommen sind Bezüge von Beamten, die zu 100 Prozent zu versteuern sind. Beamte erhalten als Ausgleich einen Versorgungsfreibetrag zuzüglich eines Zuschlages. (Steuern sparen bei der Riester-Rente)

Ausgenommen und steuerfrei sind zudem Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung und Lotterien. Außerdem sind Renten von Kriegs-, Wehr- und Zivildienstbeschäftigten nicht zu versteuern. Gleiches gilt für sogenannte Wiedergutmachungsrenten.

Quelle: jh (CF)

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