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Ferienjobs für Schüler - Das ist wichtig

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Ferienjobs für Schüler: Das ist wichtig

| sw (CF)

Mit Ferienjobs wollen sich Schüler gerne etwas Geld hinzuverdienen, doch dabei gibt es einige Regeln zu beachten. So schreibt das Gesetz vor, dass Jugendliche erst ab 15 Jahren und auch nur zu bestimmten Konditionen arbeiten dürfen.

Ferienjobs erst für Schüler ab 15 Jahren

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht vor, dass Jugendliche unter 15 Jahren gar nicht arbeiten dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das Gesetz jedoch auch Schülern zwischen 13 und 15 Jahren, einen Ferienjob auszuüben. Sie dürfen mit dem Einverständnis der Eltern leichte Tätigkeiten ausüben – wie zum Beispiel Zeitungen austragen oder Flyer verteilen. Hierbei darf die Arbeitszeit zwei Stunden pro Tag nicht überschreiten.

Ältere Schüler haben das Recht, einen Ferienjob maximal vier Wochen im Jahr – also an 20 Arbeitstagen – auszuüben. Die Arbeitszeit muss hierbei zwischen 6 und 20 Uhr liegen und darf nicht mehr als 40 Stunden in der Woche betragen. Schüler-Jobs an Wochenenden sind nicht zulässig, aber auch hier gibt es Ausnahmen. Dazu zählen die Ferienjobs in Bäckereien, Supermärkten, in der Gastronomie oder in Pflegebereichen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz untersagt weiterhin gesundheitsgefährdende Arbeit für Schüler. Schüler-Jobs bei großer Hitze oder Kälte und auch Fließbandarbeit sind Jugendlichen nicht erlaubt. Erst ab 18 Jahren dürfen Schüler auch uneingeschränkt im Schichtdienst arbeiten.

Bis 8.000 Euro im Jahr steuerfrei

Im Hinblick auf Steuern und sonstige Abzüge müssen Schüler mit Ferienjobs wenig beachten. "Denn wer maximal 50 Tage im Jahr arbeitet, muss nichts in Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung einzahlen", verrät die Wirtschaftsexpertin Tamara Landt in einem Bericht des Südwestrundfunks. Auch Steuern müssen die Schüler nicht zahlen, sofern sie nicht mehr als 8.000 Euro im Jahr verdienen. Eltern sollten bei Schüler-Jobs außerdem bedenken, dass das Kind nebenbei nicht mehr als 8.004 Euro erwirtschaften sollte, da sie ansonsten das Anrecht auf Kindergeld verlieren. 

Kind ist gesetzlich unfallversichert

Während Eltern bei Steuerfragen zumindest die Jahressumme im Auge behalten sollten, können sie in Sachen Versicherungsschutz beruhigt sein. Bei den Schüler-Jobs sind die Jugendlichen nämlich über den Betrieb gesetzlich unfallversichert. Dies gilt für die Arbeitszeit sowie für den Weg zum und vom Arbeitsplatz nach Hause. Sollte dabei etwas passieren, greift die Unfallversicherung und kommt für die Kosten auf.

Quelle: sw (CF)

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