08.02.2012, 08:55 Uhr | sd (CF)
Ein leistungsabhängiger Teilerlass beim BAföG reduzierte bislang die Rückzahlungssumme für besonders gute Absolventen. Mit diesem Bonus ist aber ab 2013 Schluss.
Wenn Sie nicht nur schnell studieren, sondern sich auch durch besonders gute Leistungen hervortun, können Sie mit einem Nachlass bei der BAföG-Rückzahlung rechnen. Das galt zumindest in der Vergangenheit. Ab 2013 wird dieser Bonus abgeschafft. Ein leistungsabhängiger Teilerlass ist in den neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr vorgesehen. Bislang profitierten die besten 30 Prozent eines Jahrgangs von diesem Teilerlass. Für jeden einzelnen Studierenden ging es dabei im Durchschnitt um eine Summe von rund 1.500 Euro. (BAföG-Rechner: Schneller Überblick über mögliche Forderungen)
Ein leistungsabhängiger Teilerlass ist nur noch möglich, wenn Sie Ihre Prüfungen bis zum 31. Dezember 2012 ablegen. Einzige Bedingung: Sie gehören zu den besten 30 Prozent des Jahrgangs und sind mit Ihren Prüfungen spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fertig. Sollte die Regelstudienzeit Ihres Studiengangs beispielsweise acht Semester betragen, haben Sie nach diesen ein Jahr Zeit, um alle erforderlichen Prüfungen abzuschließen.
In diesem Fall gibt es einen Erlass der BAföG-Schuld von 15 Prozent. 20 Prozent Nachlass gewährt das Bundesverwaltungsamt, wenn die Förderungshöchstdauer um höchstens sechs Monate überschritten wurde. Und wer innerhalb der Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit) sein Studium erfolgreich beendet hat, erhält sogar einen Teilerlass in Höhe von 25 Prozent. (Wie lang ist die Förderungsdauer beim Auslands-BAföG?)
Ein leistungsabhängiger Teilerlass wird dem Studierenden nicht automatisch gewährt. Wer seine BAföG-Rückzahlung reduzieren möchte, muss selbst aktiv werden und einen formlosen Antrag beim Bundesverwaltungsamt stellen. Dieser sollte innerhalb eines Monats nach Erhalt des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides beim Bundesverwaltungsamt eingehen. Fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses sowie eine schriftliche Bestätigung, dass alle gemachten Angaben korrekt und vollständig sind, bei. Formulare erhalten Sie direkt auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes www.bva.bund.de.
08.02.2012, 08:55 Uhr | sd (CF)
Kommentare
/ 0Top Partner
Diesen Artikel...
Das ändert sich ab 2014 für Sie bei Bankgeschäften. mehr
Hier finden Sie Tipps und Hilfe zu den wichtigsten Themen. mehr
Auf Wochensicht verzeichnete der Leitindex 2,8 Prozent - das beste Ergebnis seit zwei Monaten. mehr
Wann sich Labrador, Dackel, Schäferhund und Co. wohl fühlen und für wen sie sich eignen. Zur Fotoshow
Wir verraten Ihnen in unserer Fotoshow Wissenswertes rund ums Thema Gartenhecken. Zur Fotoshow
Lesen Sie, worauf es bei Erziehung und Freizeit Ihrer kleinen Schützlinge ankommt. Zur Fotoshow
Auch mit einem Kurzhaarschnitt können Sie sehr unterschiedliche Looks kreieren. Die Stars zeigen, wie das geht. mehr
Jetzt die neuen Kollektionen bei zalando.de entdecken - Versand gratis. zum Zalando-Special
Call & Surf: Internet-Flat und Festnetz-Flat. Jetzt 10% sparen! von Telekom
Mit Tiefpreisgarantie: Patronen für Canon-Drucker bereits ab 1,97 €. bei druckerzubehoer.de
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
S
T
U
V
W
Y
Z