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Steuervereinfachungsgesetz - Auswirkungen aufs BAföG

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Steuervereinfachungsgesetz: Auswirkungen aufs BAföG

08.02.2012, 08:55 Uhr | fh (CF)

Das Steuervereinfachungsgesetz der Bundesregierung kann BAföG-Empfängern Vorteile bringen. Sie dürfen – wenn auch in geringem Umfang – mehr verdienen, ohne Abzüge bei den BAföG-Zahlungen befürchten zu müssen.

Steuervereinfachungsgesetz: Ein paar Euro mehr in der Geldbörse

Die schwarz-gelbe Regierung hat ein Steuervereinfachungsgesetz beschlossen, das unter anderem für Bezieher von Kindergeld und für BAföG-Empfänger von Bedeutung ist. Dank der erhöhten Werbungskostenpauschale profitiert aber im Prinzip jeder Steuerpflichtige mit eigenem Einkommen. Die Auswirkungen für den Einzelnen sind zwar gering, doch ein paar Euro bringt das Steuervereinfachungsgesetz allemal ins Portemonnaie. (Steueränderungen 2012: Vereinfachungen bei Kinderbetreuungskosten)

BAföG und Steuervereinfachungsgesetz - das ändert sich (Quelle: imago)

BAföG und Steuervereinfachungsgesetz - das ändert sich (Quelle: imago)

BAföG-Empfänger: Mehr verdienen ohne Kürzung

Die erhöhte Werbungskostenpauschale hat auch Folgen für Empfänger von BAföG. Zwar ist deren Einkommen meist ohnehin sehr gering, sodass keine Steuern anfallen. Die Pauschale hat jedoch auch für die Berechnung des zulässigen Verdienstes Auswirkungen, der ohne Abzüge beim BAföG erzielt werden darf. Er steigt ebenfalls um die 80 Euro, die der Staat bei der Werbungskostenpauschale drauflegt. Sie beträgt fortan 1.000 Euro statt bislang 920 Euro. Auf den Monat umgerechnet, bedeutet das: Studierende und Schüler, die BAföG erhalten, können fortan 6,67 Euro monatlich mehr verdienen, ohne dass ihre BAföG-Leistungen gekürzt werden. Betroffen sind alle BAföG-Berechtigten mit einem Einkommen von mehr als 4.800 Euro im zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum.

Rentenversicherungspflicht bei Einkommen über 400 Euro

Beachten Sie allerdings, dass Sie bei einem Einkommen von über 400 Euro im Monat rentenversicherungspflichtig werden. Es kämen damit zusätzliche Kosten von monatlich rund 20 Euro auf Sie zu. Sie profitieren also nur dann, wenn Ihr Einkommen verhältnismäßig deutlich über dem eines 400-Euro-Minijobs liegt. (Ratenkredit für Studenten: Das Studium finanzieren)

08.02.2012, 08:55 Uhr | fh (CF)

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