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Die Wohnpauschale beim BAföG: Sätze und Regeln

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Die Wohnpauschale beim BAföG: Sätze und Regeln

13.02.2012, 09:46 Uhr | kf (CF)

Die Wohnpauschale können sowohl BAföG-Bezieher, die bei ihren Eltern wohnen, als auch Studenten und Auszubildende mit eigenem Haushalt bekommen. Die Höhe der Zahlungen unterscheidet sich allerdings deutlich.

BAföG-Empfänger mit Anspruch auf Wohnpauschale

Anspruchsberechtigt sind BAföG-Studenten an Fachhochschulen, Hochschulen und Akademien. Auch Schüler der Fachschulklassen mit angeschlossener Berufsausbildung sowie Schüler an Abendgymnasien und Kollegs können die Wohnpauschale erhalten. Bis Herbst 2010 richteten sich die Zahlungen nach der Höhe der Miete beziehungsweise der Wohnkosten. Seither spielt die Miete jedoch keine Rolle mehr, sondern der Zuschuss wird als gesetzlich festgelegte Pauschale gezahlt. (BAföG-Bedarf für Schüler an Fachschulen)

So viel Geld gibt es vom Staat

Studenten, Schüler und Auszubildende, die noch bei ihren Eltern wohnen und Anspruch auf BAföG-Leistungen haben, bekommen eine Wohnpauschale in Höhe von 49 Euro, so der Stand von 2011. Wer hingegen einen eigenen Haushalt unterhält, bekommt 224 Euro im Monat. Dieser Satz fließt auch, wenn es sich bei dem Haushalt um eine Wohngemeinschaft handelt. Eine Einschränkung ist allerdings zu beachten: Wer einen eigenen Haushalt in einer Wohnung unterhält, die den Eltern gehört, bekommt keine Wohnpauschale. (Elternunabhängiges BAföG: Wann möglich?)

13.02.2012, 09:46 Uhr | kf (CF)

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