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Nach dem Meister: Wie Sie Ihr Meister BAföG zurückzahlen


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Wie Sie ihr Meister BAföG zurückzahlen

as (TP)

Aktualisiert am 12.09.2014Lesedauer: 2 Min.
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Nicht nur Schüler und Studierende haben Anspruch auf ein staatliches Darlehen. Auch als Teilnehmer an einer Aufstiegsfortbildung, die mit dem Meister-Brief abschließt, können Sie eine sogenannte Aufstiegsfortbildungsförderung (AFB) erhalten. Dabei handelt es sich um eine dem studentischen BAföG ähnliche Förderung. Wie Sie dieses Meister BAföG zurückzahlen müssen, lesen Sie hier.

Ab wann Sie ihr Meister BAföG zurückzahlen

Die Rückzahlung Ihres Meister BAföGs muss frühestens zwei und spätestens sechs Jahre nach Ende Ihrer Aufstiegsfortbildung beginnen. Innerhalb dieses Zeitraumes sind Sie von einer Tilgung und von Zinsen befreit. Spätestens nach zehn Jahren sollte das Meister BAföG in monatlichen Raten beglichen worden sein. Die monatliche Mindestrate beträgt aktuell 128 Euro (Stand Februar 2014). Ist Ihr Verdienst allerdings entsprechend gering, können Sie eine zeitweilige Freistellung von der Rückzahlung des Meister BAföGs beantragen. Sind Sie dazu in der Lage, ist auch die schnellere Tilgung des Kredits in Teilbeträgen von jeweils 500 Euro möglich.

Meister BaföG zurückzahlen – die Zinsen

Anders als beim BAföG für Schüler und Studenten fallen ab dem Einsetzen der Rückzahlung des Meister BAföGs Zinsen an. Sie haben dabei die Wahl zwischen einem festen und einem variablen Zinssatz. Der variable Zinssatz, der sich an der sogenannten European Interbank Offered Rate orientiert, liegt üblicherweise deutlich unter dem marktüblichen Zinssatz. Der Zins wird zweimal jährlich neu errechnet. Hinzu kommt beim Meister BAföG ein Zuschlag aufgrund von Verwaltungskosten.

Meister-BAföG zurückzahlen – Teilerlass

Haben Sie die Meister-Prüfung bestanden, wird Ihnen auf Antrag ein Teilerlass von 25 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt. Den Antrag auf Teilerlass stellen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Fügen Sie dem Antrag eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses bei.

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