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Aufhebungsvertrag für Ausbildung nicht zu voreilig unterschreiben


Arbeitsverhältnis beenden
Fehler beim Aufhebungsvertrag für Ausbildung vermeiden

wh (TP)

Aktualisiert am 11.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Für die meisten Azubis ist eine Lehrstelle der erste Arbeitsplatz in ihrem Leben. Da kann es schon mal vorkommen, dass die Ausbildung überhaupt nicht mit den ursprünglichen Erwartungen an den zukünftigen Beruf übereinstimmt. Ein Aufhebungsvertrag der Ausbildung ist eine unkomplizierte Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Erfahren Sie hier die wichtigen Informationen zum Thema!

Gründe für den Abbruch einer Ausbildung

Es gibt viele Gründe, weshalb eine Ausbildung überhaupt nicht mit den Erwartungen eines Azubis übereinstimmt. Manchmal trifft die Ausbildung inhaltlich nicht mit den ursprünglichen Vorstellungen überein, manchmal sind die Anforderungen an den Beruf zu hoch oder es sprechen gesundheitliche Gründe gegen eine Beendigung der Ausbildung.

Da es sich bei der Ausbildung nicht nur um einen „beliebigen Job”, sondern schon eher um eine „Weichenstellung” für das ganze Leben handelt, hat der Gesetzgeber einige Schutzklauseln für die Beendigung einer Ausbildung eingeführt. Sie dienen primär dazu, die Interessen des Jugendlichen zu schützen.

Der Aufhebungsvertrag einer Ausbildung kann formlos und fristlos geschlossen werden

Ein Aufhebungsvertrag einer Ausbildung kann deshalb nur mit dem Arbeitgeber geschlossen werden, wenn dieser mit der Auflösung einverstanden ist. Ziel ist es, dass beide Parteien noch einmal miteinander reden und über mögliche Lösungen diskutieren, bevor das Ausbildungsverhältnis tatsächlich gelöst wird.

Stimmen Arbeitgeber und Azubi jedoch über die Beendigung der Ausbildung überein, kann der Aufhebungsvertrag die Ausbildung fristlos und formlos beenden. Sind die Jugendlichen noch keine 18 Jahre alt, müssen auch die Eltern mit dem Aufhebungsvertrag der Ausbildung einverstanden sein, da sie als gesetzliche Vertreter ebenfalls den Vertrag unterschreiben müssen.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag einer Ausbildung sinnvoll?

Ein Aufhebungsvertrag der Ausbildung ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn Sie bereits eine andere Ausbildungsstelle in Aussicht haben. Auch sollten Sie den Aufhebungsvertrag für die Ausbildung nur dann unterschreiben, wenn Sie sich ganz sicher sind, dass Sie den Ausbildungsbetrieb verlassen wollen.

Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag ist verbindlich. Juristisch gilt die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag der Ausbildung als Anerkennung einer Mitschuld am Verlust des Arbeitsplatzes.

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