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In Deutschland besteht ein rechtlicher Anspruch auf Kindergeld. Dieser umfasst neben minderjährigen Kindern auch Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit. Bedingung ist dabei jedoch, dass sich diese noch in einer Schul- bzw. Berufsausbildung oder einem Studium befinden und deren Einkünfte zudem unter einer festgelegten Grenze liegen. Zuletzt bedarf es einer Einkommenssteuerpflicht in Deutschland, um einen Kindergeldantrag stellen zu können.
Kindergeld ist bereits unmittelbar nach der Geburt eines Kindes zu beantragen. In manchen Fällen erhalten Sie die hierfür erforderlichen Formulare sogar schon in der Klinik, in der Ihr Kind zur Welt gekommen ist. Zusätzlich zum komplett ausgefüllten Antrag auf Kindergeld ist eine beglaubigte Geburtsurkunde mitzusenden.
Ein Kindergeldantrag kann auch schon vor der Geburt aus dem Internet bezogen werden und braucht dann lediglich ausgefüllt zu werden. Handelt es sich um das erste Kind, so ist ein Kindergeldantrag mit dem Kürzel KG 1 zu verwenden, für weitere Kinder reicht ein kurzer Antrag mit dem Kürzel KG 1k. (Kindergeld für ein volljähriges Kind: Geht das?)
eltern.t-online.de: Kindergeld 2013: Was Eltern alles wissen sollten
Wenn Sie Kindergeld beantragen, wenden Sie sich direkt an die zuständige Familienkasse. Diese untersteht der Agentur für Arbeit. Sofern Sie Besorgungsbezüge erhalten oder im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind, können Sie das Kindergeld direkt bei Ihrem Dienstherrn oder Ihrer Versorgungsstelle beantragen.
Der Kindergeldantrag kann dabei wahlweise per Post, persönlich oder auch via Fax übermittelt werden. Es sind dabei nicht nur die leiblichen Eltern eines Kindes berechtigt, Kindergeld zu beantragen, sondern immer die Personen, die das Kind versorgen bzw. für seinen Unterhalt aufkommen. (Kindergeldzuschuss: Wer hat Anspruch darauf?)
Quelle: ps (CF)