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GEZ: So werden Sie nicht zum Schwarz-Seher

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GEZ: So werden Sie nicht zum Schwarz-Seher

| dd (CF)

Auch wenn Sie nur selten fernsehen, dürften Sie die Werbespots für die Zahlung der Fernsehgebühren kennen. Dahinter steht die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die die Bereitstellung der öffentlich-rechtlichen TV- sowie Radiosender in Rechnung stellt. Dabei sind gleichermaßen Fernsehgeräte wie Radios, aber auch die sogenannten "neuartigen" Rundfunkgeräte von der Pflichtabgabe betroffen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Smartphones oder auch Computer oder Notebooks.

So erhebt die GEZ ihre Gebühren

Die Gebühren der GEZ staffeln sich danach, welche Art von Gerät Sie besitzen. Seit Beginn des Jahres 2009 werden monatlich 5,76 Euro fällig, wenn Sie über ein Radio und/oder über ein Smartphone beziehungsweise über einen PC verfügen. Kommt gleichzeitig noch ein Fernseher hinzu, so sind 17,98 Euro monatlich an Gebühren zu berappen. Ab Januar 2013 wird im Zuge des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 16. Dezember 2011 jeder Haushalt pauschal zur Kasse gebeten - egal wie viele Geräte vorhanden sind. (Neue GEZ-Gebühr - Das kommt 2013 auf Sie zu)

Wichtig ist zudem, dass Sie auch für Geräte in Ferien- oder Zweitwohnungen Gebühren entrichten müssen. Wird dies vergessen oder ignoriert, so gelten Sie ebenfalls als Schwarz-Seher. (GEZ: Welche Geräte müssen angemeldet werden?)

GEZ: Das sollten Sie wissen
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Diese Konsequenzen drohen Ihnen als Schwarz-Seher

Wenn Sie von der GEZ als Schwarz-Seher entlarvt werden, drohen zum Teil erhebliche Konsequenzen. Diese bestehen beispielsweise in Nachzahlungen. Zudem kann es Ihnen auch passieren, dass Sie als Schwarz-Seher ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro entrichten müssen. (Von der GEZ erwischt: Muss ich die Gebühren rückwirkend nachzahlen?)

digital.t-online.de: Rundfunkbeitrag: "Neue GEZ" gleicht Daten mit Meldeämtern ab

Befreiung von den GEZ-Gebühren

Eine Befreiung von den GEZ-Gebühren ist übrigens möglich. Hierzu bedarf es jedoch eines Nachweises, dass Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, beziehungsweise Schwerbehinderter oder Studierender mit Bafög-Leistungen sind. (Wie Sie sich von der GEZ-Gebühr befreien können)

digital.t-online.de: GEZ 2013: Neuer Namen und neue Gebühren

Sie haben weitere Fragen zum Thema GEZ? Stellen Sie sie in unserer Community.

Quelle: dd (CF)

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