10.07.2013, 10:42 Uhr | rf (CF)
Die neue GEZ-Regelung, die 2013 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass nun alle Haushalte die gleiche Gebühr von 17,98 Euro monatlich zahlen – bis auf einige Ausnahmen. Wenn Sie etwa BAföG, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe empfangen, können Sie einen Antrag auf Befreiung von den GEZ-Beiträgen stellen. So geht das. Wissenswertes rund um die GEZ und den Rundfunkbeitrag erfahren Sie in unserer Fotoshow.
Wenn Sie nachweislich nicht genügend Geld besitzen, um den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, so können Sie sich von den Gebühren befreien lassen. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen aus der Grundsicherung erhalten. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben Menschen mit geringem Einkommen jetzt bessere Chancen, sich von der GEZ befreien zu lassen. Laut stern.de ist eine Befreiung oder zumindest eine Reduzierung der Gebühren dann möglich, wenn der Betroffene nach der Zahlung der Gebühr unter das Existenzminimum rutschen würde. (AZ: 1 BvR 3269/08)
GEZ-Gebühren: Wann Sie sich befreien lassen können (Foto: imago) (Quelle: Niehoff/imago)
Ebenfalls sind Sie als Studierender von den Rundfunkgebühren befreit, wenn Sie BAföG-Leistungen beziehen. Auch Menschen, die Leistungen gemäß des Asylbewerberleistungsgesetzes empfangen, sind von den GEZ-Gebühren befreit. Zuletzt können auch taubblinde oder Empfänger von Blindenhilfe einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Sind Sie gehörlos, zu mindestens 60 Prozent sehbehindert oder zu 80 Prozent schwerbehindert, können Sie Antrag auf Reduzierung Ihres Beitrags auf 5,99 Euro stellen.
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie dabei bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Beachten Sie jedoch, dass die Befreiung niemals rückwirkend gültig ist und es entsprechend auch zu keiner Erstattung kommen wird. Genauere Informationen erhalten Sie auch online auf den Seiten des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio unter www.rundfunkbeitrag.de.
Manche Menschen, die bisher zahlen mussten, sind jetzt von dem Rundfunkbeitrag befreit. Das betrifft vor allem erwachsene Kinder, die bei ihrer Familie wohnen, und WG-Mitbewohner, von denen bisher jeder seine Geräte selber bezahlen musste. Da nun bloß eine Person pro Haushalt zahlen muss, können sich alle anderen mit einem formlosen Schreiben abmelden lassen.
10.07.2013, 10:42 Uhr | rf (CF)
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