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Wenn Sie Schuldner sind, kann sich ein Pfändungsschutzkonto als sehr sinnvoll erweisen. Dieses Konto ist seit dem 1. Juli 2010 mit anderen rechtlichen Bedingungen ausgestattet und wird auch P-Konto genannt. Droht Ihnen eine Pfändung, so sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Bank in Verbindung setzen.
Sollte Ihnen eine Pfändung bevorstehen, sollten Sie Rat bei Ihrer Bank suchen und ein Pfändungsschutzkonto eröffnen. Darunter versteht sich ein Girokonto, bei dem eine gewisse Geldsumme nicht gepfändet werden darf. Als Schuldner ist dies für Sie sehr sinnvoll. Außerdem haben Sie gegenüber der Bank auch einen Anspruch darauf. Allerdings gilt diese Regelung nur für ein dort bestehendes Konto. Auch dürfen nicht mehrere Pfändungsschutzkonten pro Person bestehen. Damit dies gewährleistet ist, erkundigt sich die Bank bei der Schufa. Sofern Sie sich beispielsweise mit Ihrem Partner ein Konto teilen, sollte dieses in zwei unabhängige Konten getrennt werden. Im Allgemeinen verlangt die Bank für ein solches Konto die Gebühren eines herkömmlichen Girokontos.
Wichtig an den Änderungen ist, dass der Schutz vor der Pfändung bereits im Vorfeld eintritt. Sofern Ihre Bank die Umwandlung Ihres bestehenden Kontos in ein P-Konto schnell vornimmt, gilt der Pfändungsschutz bereits im Monat der Pfändung. Zusätzlich haben jetzt auch Selbstständige die Möglichkeit, ein P-Konto zu führen. Früher war das selbstständigen Schuldnern nicht erlaubt. Diese Regelung stand jedoch in der Kritik und wurde sinnvollerweise geändert.
Quelle: em (CF)