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Sofern Sie möchten, dass sich ein laufendes Zwangsversteigerungsverfahren verzögert, so existieren bestimmte Rechte, die Sie geltend machen können.
Wenn der Auszug aus der Wohnung oder dem Haus droht, da der neue Eigentümer seinen Besitzanspruch anmeldet, tritt meist ein Notfall ein. Wenn es ganz hart kommt, kann der neue Eigentümer sein Recht durchsetzen und die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen lassen. Der negative Schufa-Eintrag ist nicht gerade förderlich, um eine neue Bleibe zu finden. Daher sollten Sie ein Zwangsversteigerungsverfahren verzögern, um nicht aus Ihrer Wohnung herauszumüssen. Von Vorteil kann es sein, wenn Sie Aussicht auf ein geregeltes Einkommen haben, um die Kreditraten wieder begleichen zu können. Aber auch eine Erbschaft kann das Zwangsversteigerungsverfahren verzögern. Sollten Sie ein anderes Objekt Ihr eigen nennen, haben Sie die Möglichkeit, dieses zu veräußern und dadurch wieder an Geld zu kommen.
Die gesetzlichen Vorschriften für eine Zwangsversteigerung sind vom Gesetzgeber klar vorgegeben. Sobald der Gläubiger einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellt, beginnt das Zwangsversteigerungsverfahren. Wenn bestimmte Gründe vorliegen, wie beispielsweise die Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle oder eine Erbschaft, kann sich das Verfahren um längstens sechs Monate hinausschieben lassen. Doch da wird stets genau geprüft, ob dies auch dem Recht entspricht. Ebenfalls kann eine Vollstreckungsabwehrklage eine Zwangsversteigerung verzögern, wenn Sie glauben, dass Ihre Bank den Kredit zu Unrecht gekündigt hat. Zusätzlich haben Sie noch das Recht, gegen die Verkehrswertbestimmung des Objekts Einwände zu erheben und können dadurch das Zwangsversteigerungsverfahren verzögern.
Quelle: tm (CF)